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SVWO 1997 § 62 (Law)
(weggefallen)
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BDG § 62 Antrag auf gerichtliche Fristsetzung (Law)
(1) Ist ein behördliches Disziplinarverfahren nicht innerhalb von sechs Monaten seit der Einleitung durch Einstellung, durch Erlass einer Disziplinarverfügung oder durch Erhebung der Disziplinarklage ...
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EnergieStG § 62 Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen (Law)
(1) Der Steuerpflichtige kann sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten Personen bedienen, die dem Betrieb oder dem Unternehmen nicht angehören (Steuerliche Betriebsleiter). Die Bestellung des ...
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GmbHG § 62 Auflösung durch eine Verwaltungsbehörde (Law)
(1) Wenn eine Gesellschaft das Gemeinwohl dadurch gefährdet, daß die Gesellschafter gesetzwidrige Beschlüsse fassen oder gesetzwidrige Handlungen der Geschäftsführer wissentlich geschehen lassen, so k...
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GWB § 62 Bekanntmachung von Verfügungen (Law)
Verfügungen der Kartellbehörde nach § 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3, §§ 32 bis 32b und 32d sind im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Entscheidungen nach § 32c können von der Kartellbehörde bekannt gemac...
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KrWG § 62 Anordnungen im Einzelfall (Law)
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall die erforderlichen Anordnungen zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen treffen.
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StPO § 62 Vereidigung im vorbereitenden Verfahren (Law)
Im vorbereitenden Verfahren ist die Vereidigung zulässig, wenn 1. Gefahr im Verzug ist oder 2. ...
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PKDBSa § 62 Auszahlung der Kassenleistungen (Law)
(1) Die Kassenleistungen werden grundsätzlich durch die Kasse selbst an die empfangsberechtigten Personen gezahlt. Die Renten werden monatlich im Voraus gezahlt. Werden Kassenleistungen für einen Teil...
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SachenRBerG § 62 Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wohnungsrecht (Law)
(1) Dingliche Rechte am Grundstück, die einen Anspruch auf Zahlung oder Befriedigung aus dem Grundstück nicht gewähren, erlöschen auf den nach § 66 abzuschreibenden Teilflächen, die außerhalb der Ausü...
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VwVfG § 62 Ergänzende Anwendung von Vorschriften (Law)
Soweit sich aus den §§ 54 bis 61 nichts Abweichendes ergibt, gelten die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes. Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.
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BörsZulV (XXXX) §§ 53 bis 62 (weggefallen) (Law)
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BAföG (XXXX) §§ 61 und 62 (weggefallen) (Law)
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EStDV 1955 (XXXX) §§ 62 bis 62c (weggefallen) (Law)
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AO 1977 § 62 Rücklagen und Vermögensbildung (Law)
(1) Körperschaften können ihre Mittel ganz oder teilweise 1. einer Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich ist, um ihre steu...
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BeurkG § 62 Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten (Law)
(1) Die §§ 57, 60 und 61 gelten entsprechend für die Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten. (2) Der Notar ist berechtigt, Wertpapiere und Kostbarkeiten auch einer Bank im Sinne des §...
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BioSt-NachV § 62 (weggefallen) (Law)
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SGB 10 § 62 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte (Law)
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gelten, wenn der Sozialrechtsweg gegeben ist, das Sozialgerichtsgesetz, wenn der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, die Verwaltungsgerichtsordnung und ...
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SGB 5 § 62 Belastungsgrenze (Law)
(1) Versicherte haben während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten; wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse ...
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StVG § 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr (Law)
(1) Die Zentrale Militärkraftfahrtstelle führt ein zentrales Register über die von den Dienststellen der Bundeswehr erteilten Dienstfahrerlaubnisse und ausgestellten Dienstführerscheine. In dem Regist...
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SGB 4 § 62 Vorsitzende der Selbstverwaltungsorgane (Law)
(1) Die Selbstverwaltungsorgane wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau einen ersten un...