-
HwirtAusbV 1999 § 9 Abschlußprüfung (Law)
...7) Sind im schriftlichen Teil der Prüfung in bis zu zwei Prüfungsbereichen Prüfungsleistungen mit mangelhaft und in den übrigen Prüfungsbereichen mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf...
-
VerkKfmAusbV 1999 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
-
VerkKfmAusbV 1999 Anlage 1 (zu § 4) (Law)
...7 Kaufmännische Steuerung (§ 3 Nr. 7) 7.1 Rechnungswesen (...
-
VwFAngAusbV 1999 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
(1) Die Ausbildung dauert 36 Monate. Davon entfallen 24 Monate auf die gemeinsame Ausbildung. Die Ausbildung in den Fachrichtungen dauert jeweils 12 Monate. (2) Es kann zwischen...
-
VwFAngAusbV 1999 § 4 Ausbildungsrahmenplan (Law)
...7 und 8 nachzuweisen. (5) Zur Ergänzung und Vertiefung der Berufsausbildung sind die Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fachrichtungen Bundesverwaltung, Landesverwaltung, Kommunalverwaltung ...
-
VwFAngAusbV 1999 § 6 Berichtsheft (Law)
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Beri...
-
BauWiAusbV 1999 § 4 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten (Law)
...7 Wochen wie folgt in überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu ergänzen und zu vertiefen: 1. im ersten Ausbildungsjahr: 17 bis 20 Wochen, ...
-
BauWiAusbV 1999 § 9 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. (2) Umfasst das Berufsausbildungsverhältnis eine Ausbildung für die erste Stufe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst...
-
BauWiAusbV 1999 § 11 Ausbildungsberufsbild (Law)
...7. Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen, 8. Lesen und Anwenden von Zeich...
-
BauWiAusbV 1999 § 16 Abschlußprüfung (Law)
...7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausr...
-
BauWiAusbV 1999 § 30 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
-
BauWiAusbV 1999 § 32 Abschlußprüfung/Gesellenprüfung (Law)
...7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausr...
-
BauWiAusbV 1999 § 33 Ausbildungsberufsbild (Law)
...7. Herstellen von Schornsteinen und Abgasanlagen, 8. Herstellen von feuerfesten Konstruktione...
-
BauWiAusbV 1999 § 34 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 33 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 6 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt...
-
BauWiAusbV 1999 § 46 Berichtsheft (Law)
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Beri...
-
BauWiAusbV 1999 § 47 Abschlußprüfung/Gesellenprüfung (Law)
...7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausr...
-
BauWiAusbV 1999 § 51 Berichtsheft (Law)
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Beri...
-
BauWiAusbV 1999 § 60 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
-
BauWiAusbV 1999 § 62 Abschlußprüfung/Gesellenprüfung (Law)
...7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausr...
-
BauWiAusbV 1999 § 63 Ausbildungsberufsbild (Law)
...7. Einbauen von Fertigteilfußbodenkonstruktionen, 8. Herstellen von Trockenbaukonstruktionen,...