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BinSchUO2008Anh IX § 1.06 Kennzeichnung der Geräte, Typgenehmigungsnummer (Law)
1. Die einzelnen Geräte der Anlage sind auf dauerhafte Art und Weise mit a) ...
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BinSchUO2008Anh IX § 2.02 Abgestrahlte Funkstörungen und elektromagnetische Verträglichkeit (Law)
1. Allgemeine Anforderungen Wendeanzeiger müssen den Anforderungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit v...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.02 Anzeige der Wendegeschwindigkeit (Law)
1. Die Anzeige der Wendegeschwindigkeit muss auf einer linear geteilten Skala mit dem Nullpunkt in der Mitte erfolgen. Die Wendegeschwindigke...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.07 Unempfindlichkeit gegen andere typische Schiffsbewegungen (Law)
1. Rollbewegungen mit Neigungswinkeln bis zu 10° bei Winkelgeschwindigkeiten bis zu 4°/s dürfen keine über die Toleranzgrenzen hinausgehenden...
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BinSchUO2008Anh IX § 5.01 Sicherheit, Belastungsfähigkeit und elektromagnetische Verträglichkeit (Law)
Die Prüfung der Stromversorgung, der Sicherheit, der gegenseitigen Beeinflussung von Bordgeräten, des Kompassschutzabstandes, der klimatischen Belastbarkeit, der mechanischen Belastbarkeit, der Umwelt...
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BinSchUO2008Anh IX § 5.03 Prüfverfahren (Law)
1. Der Wendeanzeiger wird unter Nennbedingungen und unter Extrembedingungen geprüft. Dabei werden die Betriebsspannung und die Umgebungstempe...
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BinSchUO2008Anh IX § 4 Einbau der Radarantenne (Law)
1. Die Radarantenne soll so nahe wie möglich über der Mittellängsachse des Schiffes eingebaut werden. Im Strahlungsbereich der Antenne soll s...
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BinSchUO2008Anh IX § 6 Einbau des Wendeanzeigers (Law)
1. Der Wendeanzeiger muss vor dem Rudergänger in dessen Blickfeld angebracht sein. 2. ...
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BinSchUO2008Anh IX § 7 Einbau des Positionssensors (Law)
Für Inland-ECDIS-Geräte, die im Navigationsmodus betrieben werden, muss der Positionssensor, insbesondere eine DGPS-Antenne, so eingebaut werden, dass er die bestmögliche Genauigkeit erzielt und durch...
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BinSchUO2008Anh IX § 8 Einbau- und Funktionsprüfung (Law)
1. Vor der ersten Inbetriebnahme nach dem Einbau, bei Erneuerungen oder Verlängerungen des Gemeinschaftszeugnisses (ausgenommen nach § 2.09 N...
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StGB § 97 Preisgabe von Staatsgeheimnissen (Law)
(1) Wer ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimgehalten wird, an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht und dadurch fahrlässig die G...
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GWB § 97 Grundsätze der Vergabe (Law)
(1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt. ...
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LuftVZO § 97 Ausländische Staatsluftfahrzeuge (Law)
(1) Die Erlaubnis zum Einflug von ausländischen Luftfahrzeugen, die im Militärdienst verwendet werden, erteilt das Bundesministerium der Verteidigung. (2) Für ausländische Luftfahrzeuge, die...
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ALG § 97 Zuschlag bei Zugangsrenten (Law)
(1) Beginnt die Rente erstmals in der Zeit vom 1. Juli 1995 bis 30. Juni 2009 und sind bereits vor dem 1. Juli 1995 für mindestens fünf Jahre anrechenbare Beitragszeiten als Landwirt zurü...
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BrennO 1998 § 97 (Law)
(1) Rohre, durch die Wasser oder Wasserdampf in einen Branntwein oder weingeisthaltige Dämpfe enthaltenden Teil der Branntweingewinnungs- oder Branntweinreinigungsanlagen hineingeleitet wird, müssen m...
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WiPrO (XXXX) §§ 95 bis 97 (weggefallen) (Law)
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EinigVtr Anlage II Kap IX Anlage II Kapitel IX (Law)
...IX Recht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Rechts der Soldaten
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BBG 2009 § 97 Begriffsbestimmungen (Law)
(1) Nebentätigkeit ist die Wahrnehmung eines Nebenamtes oder die Ausübung einer Nebenbeschäftigung. (2) Nebenamt ist ein nicht zu einem Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der aufgrund e...
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BTGO 1980 § 97 Mißtrauensantrag gegen den Bundeskanzler (Law)
(1) Der Bundestag kann auf Antrag gemäß Artikel 67 Abs. 1 des Grundgesetzes dem Bundeskanzler das Mißtrauen aussprechen. Der Antrag ist von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einer Frak...
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PatAnwO § 97 Verjährung der Verfolgung einer Pflichtverletzung (Law)
(1) Die Verfolgung einer Pflichtverletzung, die nicht die Ausschließung aus der Patentanwaltschaft rechtfertigt, verjährt in fünf Jahren. § 78 Abs. 1, § 78a Satz 1 sowie die §§ 78b und 78c Abs. 1 bis ...