-
InsO § 53 Massegläubiger (Law)
Aus der Insolvenzmasse sind die Kosten des Insolvenzverfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten vorweg zu berichtigen.
-
LuftFzgG § 53 (Law)
(1) Soweit die Forderung auf Rückstände von Zinsen oder anderen Nebenleistungen oder auf Erstattung von Kosten der Kündigung und Rechtsverfolgung (§ 29) oder von den in § 38 Abs. 2 bezeichneten Beträg...
-
WpÜG § 53 Anwaltszwang (Law)
Vor dem Beschwerdegericht müssen die Beteiligten sich durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Be...
-
ZÄPrO § 53 (Law)
...XI "schlecht" oder b) in zwei der Abschnitte VII bis X oder in vier der Abschnitte I bis XI "nicht genügend&q...
-
EinigVtr Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Straßenverkehrsgesetz i...
-
EinigVtr Anlage I Kap XI C III Anlage I Kapitel XI (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Luftverkehrsgesetz in d...
-
EinigVtr Anlage I Kap XI G II Anlage I Kapitel XI (Law)
Bundesrecht wird wie folgt geändert oder ergänzt: 1. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in der Fassung der B...
-
EinigVtr Anlage II Kap XI B III Anlage II Kapitel XI (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. § 4 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 1, ...
-
BEG § 53 (Law)
Steht einer auf Grund rückerstattungsrechtlicher Vorschriften errichteten Nachfolgeorganisation ein Anspruch auf Rückerstattung oder auf Übertragung einer Sache nach den Rechtsvorschriften zur Rückers...
-
BLG § 53 (Law)
(1) Hat der Entschädigungsberechtigte im Fall einer Anforderung nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 gegenüber der Anforderungsbehörde gemäß § 50 erklärt, daß er infolge der Anforderung eine Verpflichtung zur Überei...
-
EStG § 53 (weggefallen) (Law)
-
BNotO § 53 (Law)
(1) Ist das Amt eines zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellten Notars erloschen oder ist sein Amtssitz verlegt worden, so bedarf ein anderer an dem Amtssitz bereits ansässiger Notar der Genehmigun...
-
GVG § 53 (Law)
(1) Ablehnungsgründe sind nur zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb einer Woche, nachdem der beteiligte Schöffe von seiner Einberufung in Kenntnis gesetzt worden ist, von ihm geltend gemacht werden. ...
-
UErgG § 53 (Law)
Jede Altbank, die nach den Vorschriften dieses Abschnittes Ausgleichsforderungen erhält, hat ihre Rechte aus Ansprüchen der in § 14 des Umstellungsgesetzes bezeichneten Art auf den Bund z...
-
SVG § 53 (Law)
(1) Bezieht ein Versorgungsberechtigter Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Absatz 5), erhält er daneben seine Versorgungsbezüge nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze. Mind...
-
StGB § 53 Tatmehrheit (Law)
(1) Hat jemand mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheitsstrafen oder mehrere Geldstrafen verwirkt, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt. ...
-
BinSchUO2008Anh XI Anlage 2 Prüfung zum Erwerb der Qualifikation „Matrosen-Motorwart“ (Law)
...XI) dieser Verordnung aufgeführten Themen vermittelt werden. Der Nachweis ist insbesondere durch die Darstellung der zeitlichen und inhaltlichen Gliederung des Lehrgangs, der beabsichtigen Art und Wei...
-
GewO (XXXX) §§ 53 bis 54 (weggefallen) (Law)
-
WoEigG (XXXX) §§ 53 bis 58 (weggefallen) (Law)
-
BörsZulV (XXXX) §§ 53 bis 62 (weggefallen) (Law)