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SLV 2002 § 16 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter (Law)
...1) Die Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig: 1. zum Gefreiten nach drei Mona...
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SLV 2002 § 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter (Law)
...1) Die Ausbildung zum Offizier dauert mindestens drei Jahre. Die Beförderung der Anwärterinnen und der Anwärter ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig: 1. ...
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SLV 2002 § 40 Voraussetzungen für die Zulassung (Law)
...1. die Bildungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 1 besitzt, 2. mindestens den Dienstgrad eines Unteroffizi...
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SLV 2002 § 47 (weggefallen) (Law)
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SLV 2002 § 49 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) (Law)
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TexRAusbV 2002 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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TexRAusbV 2002 § 3 Ausbildungsberufsbild (Law)
...10. Einstellen, Bedienen und Überwachen von Wasch- und Reinigungsmaschinen sowie von Wasch- und Reinigungsanlagen, 11. ...
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TexRAusbV 2002 § 4 Ausbildungsrahmenplan (Law)
(1) Die in § 3 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittel...
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StrWAusbV 2002 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
...10. Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen, 11. Aufgab...
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StrWAusbV 2002 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
(1) Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittel...
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StrWAusbV 2002 § 8 Zwischenprüfung (Law)
...150 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten lösen: 1. Sicherheit und Gesundheitsschutz be...
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ÄApprO 2002 § 3 Praktisches Jahr (Law)
...1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 dieser Verordnung aufgeführten Zuschläge. Die Zuschläge nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3 dieser Verordnung dürfen der Berechnung der Höchstgrenze nur zugrunde gelegt werden, ...
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ÄApprO 2002 § 6 Krankenpflegedienst (Law)
...1) Der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) ist vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen...
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ÄApprO 2002 § 7 Famulatur (Law)
...1 Nummer 3 ist auf Studierende, die bis zum 10. Juni 2015 erstmals den Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gestellt haben, in der am 30. September 2013 geltenden Fassung ...
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ÄApprO 2002 § 9 Zuständige Stelle (Law)
...12 angerechnet werden können, gilt, sofern eine Zuständigkeit nach Satz 1 nicht gegeben ist, § 12 Abs. 4 Satz 2 bis 4 entsprechend. Wiederholungsprüfungen werden vor der zuständigen Stelle des Landes ...
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ÄApprO 2002 § 17 Ladung zu den Prüfungsterminen (Law)
Die Ladung zur schriftlichen Prüfung wird dem Prüfling spätestens sieben, die Ladung zur mündlich-praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.
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ÄApprO 2002 § 18 Rücktritt von der Prüfung (Law)
...1) Tritt ein Prüfling nach seiner Zulassung von einem Prüfungsabschnitt oder einem Prüfungsteil zurück, so hat er die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich der nach Landesrecht zuständigen Stelle m...
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ÄApprO 2002 § 39 Antrag auf Approbation (Law)
...1 und 2 sowie § 3 Absatz 6 der Bundesärzteordnung vom Antragsteller vorzulegenden Unterlagen, zu entscheiden. Die zuständige Behörde bestätigt den Antragstellern nach § 3 Absatz 1 bis 3 und § 14b der ...
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AKostV 2002 § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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AKostV 2002 Anlage 4 (zu § 4) (Law)
...12, 1872 - 1874) Gruppe A: ...