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BBG 2009 § 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit (Law)
...bis 5 entsprechend.
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BBG 2009 § 65 Befreiung von Amtshandlungen (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte sind von Amtshandlungen zu befreien, die sich gegen sie selbst oder Angehörige richten würden, zu deren Gunsten ihnen wegen familienrechtlicher Beziehungen im Strafverfahren ...
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BBG 2009 § 68 Versagung der Aussagegenehmigung (Law)
(1) Die Genehmigung, als Zeugin oder Zeuge auszusagen, darf nur versagt werden, wenn die Aussage dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Auf...
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BBG 2009 § 78a Zahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen (Law)
...bis zur Höhe des zuerkannten Schmerzensgeldanspruchs übernehmen, sofern dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte notwendig ist. Der rechtskräftigen Feststellung steht ein nicht oder nicht mehr wider...
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BBG 2009 § 83 Trennungsgeld (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte, die an einen Ort außerhalb des Dienst- oder Wohnortes abgeordnet, versetzt, zugewiesen oder aufgrund einer anderen personellen Maßnahme an einem Ort außerhalb ihres bisherig...
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BBG 2009 § 88 Mehrarbeit (Law)
Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbe...
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BBG 2009 § 100 Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten (Law)
(1) Nicht genehmigungspflichtig sind 1. die Verwaltung eigenen oder der Nutznießung der Beamtin oder des Beamten unterliegenden ...
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BBG 2009 § 118 Beteiligung der Spitzenorganisationen (Law)
Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften sind bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen.
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BBG 2009 § 120 Mitglieder (Law)
(1) Der Bundespersonalausschuss besteht aus acht ordentlichen und acht stellvertretenden Mitgliedern. (2) Ständige ordentliche Mitglieder sind die Präsidentin des Bundesrechnungshofes oder d...
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BBG 2009 § 123 Sitzungen und Beschlüsse (Law)
(1) Die Sitzungen des Bundespersonalausschusses sind nicht öffentlich. Der Bundespersonalausschuss kann von den Verwaltungen beauftragten Personen sowie Dritten die Anwesenheit bei der Verhandlung ges...
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BBG 2009 § 129 Beamtinnen und Beamte oberster Bundesorgane (Law)
Die Beamtinnen und Beamten des Bundestages, des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichtes sind Beamtinnen und Beamte des Bundes. Die Ernennung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand werden d...
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BBG 2009 § 145 Rechtsverordnungen, Durchführungsvorschriften (Law)
(1) Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates. (2) Die zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnun...
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AtAV 2009 § 11 Verbringung durch das Inland (Law)
(1) Die Genehmigung nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 darf nur erteilt werden, wenn 1. die Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 Numm...
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AtAV 2009 § 15 Zustimmung zur Durchfuhr (Law)
(1) Die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente durch das Inland aus einem oder in einen Mitgliedstaat bedarf der Zustimmung. Die Entscheidung ergeht durch schrif...
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AtAV 2009 § 23 Ordnungswidrigkeiten (Law)
Ordnungswidrig im Sinne des § 46 Absatz 1 Nummer 4 des Atomgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ohne Genehmigung...
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AEntG 2009 § 1 Zielsetzung (Law)
Ziele des Gesetzes sind die Schaffung und Durchsetzung angemessener Mindestarbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmeri...
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AEntG 2009 § 6 Besondere Regelungen (Law)
(1) Dieser Abschnitt findet keine Anwendung auf Erstmontage- oder Einbauarbeiten, die Bestandteil eines Liefervertrages sind, für die Inbetriebnahme der gelieferten Güter unerlässlich sind und von Fac...
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AEntG 2009 § 11 Rechtsverordnung (Law)
(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass die von einer nach § 12 errichteten Kommission vorgeschlagenen Arbeitsbedi...
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AEntG 2009 § 13 Rechtsfolgen (Law)
Eine Rechtsverordnung nach § 11 steht für die Anwendung der §§ 8 und 9 sowie der Abschnitte 5 und 6 einer Rechtsverordnung nach § 7 gleich.
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AEntG 2009 § 15 Gerichtsstand (Law)
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in den Geltungsbereich dieses Gesetzes entsandt sind oder waren, können eine auf den Zeitraum der Entsendung bezogene Klage auf Erfüllung der Verpflichtungen na...