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OWiG 1968 § 104 Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung (Law)
(1) Die bei der Vollstreckung notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidungen werden erlassen 1. von dem nach § 68 zuständigen ...
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OWiG 1968 § 110d Aktenausdruck, Akteneinsicht und Aktenübersendung (Law)
...169 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 der Zivilprozessordnung als elektronisches Dokument oder durch Telekopie gefertigt werden. (2) Akteneinsicht kann gewährt werden durch Übermittlung von elekt...
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OWiG 1968 § 111 Falsche Namensangabe (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag s...
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OWiG 1968 § 117 Unzulässiger Lärm (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft e...
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OWiG 1968 § 119 Grob anstößige und belästigende Handlungen (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. öffentlich in einer Weise, die geeignet ist, andere zu belästigen, oder ...
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OWiG 1968 § 120 Verbotene Ausübung der Prostitution (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, zuwiderhandelt. (2)...
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OWiG 1968 § 123 Einziehung, Unbrauchbarmachung (Law)
...§§ 27 und 28 entsprechend. (3) In den Fällen des § 119 Abs. 2 gelten die Absätze 1 und 2 nur für das Werbematerial und die zu seiner Herstellung gebrauchten oder bestimmten Vorric...
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OWiG 1968 § 133 Übergangsvorschriften (Law)
(1) Die Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung und das Verfahren bei seiner Abwesenheit richten sich nach dem Recht, das zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem die erste Ladung des Betroffenen zur...
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OWiG 1968 § 4 Zeitliche Geltung (Law)
(1) Die Geldbuße bestimmt sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Handlung gilt. (2) Wird die Bußgelddrohung während der Begehung der Handlung geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei ...
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OWiG 1968 § 7 Ort der Handlung (Law)
(1) Eine Handlung ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter tätig geworden ist oder im Falle des Unterlassens hätte tätig werden müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten is...
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OWiG 1968 § 13 Versuch (Law)
(1) Eine Ordnungswidrigkeit versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Handlung zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. (2) Der Versuch kann nur geahndet werden, wenn das...
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OWiG 1968 § 14 Beteiligung (Law)
(1) Beteiligen sich mehrere an einer Ordnungswidrigkeit, so handelt jeder von ihnen ordnungswidrig. Dies gilt auch dann, wenn besondere persönliche Merkmale (§ 9 Abs. 1), welche die Möglichkeit der Ah...
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OWiG 1968 § 18 Zahlungserleichterungen (Law)
Ist dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldbuße sofort zu zahlen, so wird ihm eine Zahlungsfrist bewilligt oder gestattet, die Geldbuße in bestimmten Teilb...
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OWiG 1968 § 22 Einziehung von Gegenständen (Law)
(1) Als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit dürfen Gegenstände nur eingezogen werden, soweit das Gesetz es ausdrücklich zuläßt. (2) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn ...
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OWiG 1968 § 30 Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (Law)
...§§ 73 oder 73c des Strafgesetzbuches oder nach § 29a anzuordnen. (6) Bei Erlass eines Bußgeldbescheids ist zur Sicherung der Geldbuße § 111e Absatz 2 der Strafprozessordnung mit der Maßgabe ...
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OWiG 1968 § 31 Verfolgungsverjährung (Law)
(1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt. (2) Die Verf...
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OWiG 1968 § 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (Law)
(1) Die Verjährung wird unterbrochen durch 1. die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlun...
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OWiG 1968 § 34 Vollstreckungsverjährung (Law)
(1) Eine rechtskräftig festgesetzte Geldbuße darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden. (2) Die Verjährungsfrist beträgt 1....
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OWiG 1968 § 38 Zusammenhängende Ordnungswidrigkeiten (Law)
Bei zusammenhängenden Ordnungswidrigkeiten, die einzeln nach § 37 zur Zuständigkeit verschiedener Verwaltungsbehörden gehören würden, ist jede dieser Verwaltungsbehörden zuständig. Zwischen mehreren O...
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OWiG 1968 § 43 Abgabe an die Verwaltungsbehörde (Law)
(1) Stellt die Staatsanwaltschaft in den Fällen des § 40 das Verfahren nur wegen der Straftat ein oder übernimmt sie in den Fällen des § 42 die Verfolgung nicht, sind aber Anhaltspunkte dafür vorhande...