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WDO 2002 § 63 Entfernung aus dem Dienstverhältnis (Law)
...§ 109. (4) In minder schweren Fällen kann das Gericht den Verlust des Dienstgrades ausschließen, jedoch den Dienstgrad herabsetzen, ohne an die in § 62 Abs. 1 Satz 1 bis 3 bezeichneten Besch...
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WDO 2002 § 65 Aberkennung des Ruhegehalts (Law)
...§ 126 Abs. 3 bleibt unberücksichtigt. § 63 Abs. 3 gilt entsprechend.
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WDO 2002 § 72 Präsidialverfassung (Law)
(1) Bei jedem Truppendienstgericht wird ein Präsidium gebildet. (2) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten als Vorsitzenden und aus vier gewählten Richtern. (3) Der Präsident üb...
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WDO 2002 § 78 Säumige ehrenamtliche Richter (Law)
(1) Gegen ehrenamtliche Richter, die sich ohne genügende Entschuldigung zu den Sitzungen nicht rechtzeitig einfinden oder die sich ihren Pflichten auf andere Weise entziehen, kann ein Ordnungsgeld fes...
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WDO 2002 § 88 Gutachten über den psychischen Zustand (Law)
Das Truppendienstgericht kann den Soldaten nach Anhörung eines Sachverständigen und des Verteidigers zur Vorbereitung eines Gutachtens über seinen psychischen Zustand in ein öffentliches psychiatrisch...
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WDO 2002 § 98 Einstellung (Law)
...§ 16 nicht verhängt werden dürfen oder 4. ein Dienstvergehen nicht vorliegt oder nicht erwiesen ist. ...
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WDO 2002 § 102 Disziplinargerichtsbescheid (Law)
...§ 98 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 geboten ist. Ein Disziplinargerichtsbescheid darf nur ergehen, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtl...
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WDO 2002 § 108 Entscheidung des Truppendienstgerichts (Law)
...§ 16 nicht verhängt werden darf. Das Gericht kann das Verfahren mit Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts einstellen, wenn es ein Dienstvergehen zwar für erwiesen, eine Disziplinarmaßnahme aber nicht ...
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WDO 2002 § 113 Verfahren (Law)
In gerichtlichen Antragsverfahren kann das Wehrdienstgericht Beweise erheben und mündliche Verhandlung anordnen. Es entscheidet durch Beschluss.
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WDO 2002 § 119 Aktenübersendung an das Bundesverwaltungsgericht (Law)
...§ 115 Abs. 1 dem Wehrdisziplinaranwalt zu übersenden. Dieser legt die Akten unverzüglich dem Bundeswehrdisziplinaranwalt vor, der sie an das Bundesverwaltungsgericht weiterleitet.
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WDO 2002 § 120 Beschluss des Berufungsgerichts (Law)
...§ 117 als unzulässig verwerfen, 2. das Urteil des Truppendienstgerichts aufheben und die Sache an eine andere Kammer desselb...
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WDO 2002 § 121 Urteil des Berufungsgerichts (Law)
(1) Soweit das Bundesverwaltungsgericht die Berufung für zulässig und begründet hält, hat es das Urteil des Truppendienstgerichts aufzuheben und in der Sache selbst zu entscheiden. (2) Hält ...
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WDO 2002 § 126 Zulässigkeit, Wirksamkeit, Rechtsmittel (Law)
(1) Die Einleitungsbehörde kann einen Soldaten vorläufig des Dienstes entheben, wenn das gerichtliche Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet wird oder eingeleitet worden ist. Mit der vorläufigen D...
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WDO 2002 § 130 Unzulässigkeit der Wiederaufnahme (Law)
(1) Die Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen gerichtlichen Disziplinarverfahrens ist unzulässig, wenn nach Eintritt der Rechtskraft ...
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WDO 2002 § 135 Durchführung der Vollstreckung (Law)
...§ 48 Abs. 1 Satz 3 eine andere Dienststelle. (2) Die Vollstreckung der Kürzung der Dienstbezüge beginnt in der Regel mit dem auf den Eintritt der Rechtskraft des Urteils folgenden Monat. End...
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WDO 2002 § 136 Allgemeines (Law)
Kosten werden nur im gerichtlichen Disziplinarverfahren erhoben.
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WDO 2002 § 137 Umfang der Kostenpflicht (Law)
...§ 89) entstanden sind, mit Ausnahme der Postgebühren, 3. die während der Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts entstandene...
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WDO 2002 § 140 Notwendige Auslagen (Law)
...§ 92, die Antragsverfahren nach § 92 Abs. 4, § 95 Abs. 2, § 98 Abs. 3 Satz 2, § 121a, § 127 Abs. 4 und § 128 sowie im Wiederaufnahmeverfahren gelten die Absätze 1 bis 8 sinngemäß.
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WDO 2002 § 141 Entscheidung über die Kosten (Law)
...§ 109 bewilligten Unterhaltsbeitrag abgezogen werden. Soweit erforderlich, werden Geldbeträge nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes beigetrieben. (4) Sieht die Einleit...
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RVO (XXXX) §§ 59 u. 60 (weggefallen) (Law)