-
OWiG 1968 § 104 Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung (Law)
...§ 100 Abs. 1 Nr. 2), 3. gerichtliche Entscheidung in den Fällen des § 103 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 99 Abs. 2; ...
-
OWiG 1968 § 110d Aktenausdruck, Akteneinsicht und Aktenübersendung (Law)
...§ 110b Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 sind wiederzugeben. Ausfertigungen und Auszüge können bei einem als elektronischen Dokument vorliegenden Urteil entsprechend § 275 Abs. 4 der Strafprozessordnung...
-
OWiG 1968 § 111 Falsche Namensangabe (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag s...
-
OWiG 1968 § 117 Unzulässiger Lärm (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft e...
-
OWiG 1968 § 119 Grob anstößige und belästigende Handlungen (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. öffentlich in einer Weise, die geeignet ist, andere zu belästigen, oder ...
-
OWiG 1968 § 120 Verbotene Ausübung der Prostitution (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, zuwiderhandelt. (2)...
-
OWiG 1968 § 123 Einziehung, Unbrauchbarmachung (Law)
...§ 119 Abs. 1 oder 2 mit Geldbuße bedroht sind, zu verhindern. Für die Einziehung gilt § 27 Abs. 2, für die Unbrauchbarmachung gelten die §§ 27 und 28 entsprechend. (3) In den Fäll...
-
OWiG 1968 § 133 Übergangsvorschriften (Law)
...7 (BGBl. I S. 872) anzuwenden. In Verfahren, in denen bis zum 1. Juli 2017 bereits eine Entscheidung über den Verfall des Wertersatzes ergangen ist, ist § 29a in der bis zum 1. Juli 2017 geltenden Fas...
-
OWiG 1968 § 4 Zeitliche Geltung (Law)
(1) Die Geldbuße bestimmt sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Handlung gilt. (2) Wird die Bußgelddrohung während der Begehung der Handlung geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei ...
-
OWiG 1968 § 13 Versuch (Law)
(1) Eine Ordnungswidrigkeit versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Handlung zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. (2) Der Versuch kann nur geahndet werden, wenn das...
-
OWiG 1968 § 14 Beteiligung (Law)
...§ 9 Abs. 1), welche die Möglichkeit der Ahndung begründen, nur bei einem Beteiligten vorliegen. (2) Die Beteiligung kann nur dann geahndet werden, wenn der Tatbestand eines Gesetzes, das die...
-
OWiG 1968 § 16 Rechtfertigender Notstand (Law)
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwen...
-
OWiG 1968 § 18 Zahlungserleichterungen (Law)
Ist dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldbuße sofort zu zahlen, so wird ihm eine Zahlungsfrist bewilligt oder gestattet, die Geldbuße in bestimmten Teilb...
-
OWiG 1968 § 22 Einziehung von Gegenständen (Law)
(1) Als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit dürfen Gegenstände nur eingezogen werden, soweit das Gesetz es ausdrücklich zuläßt. (2) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn ...
-
OWiG 1968 § 30 Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (Law)
...§§ 73 oder 73c des Strafgesetzbuches oder nach § 29a anzuordnen. (6) Bei Erlass eines Bußgeldbescheids ist zur Sicherung der Geldbuße § 111e Absatz 2 der Strafprozessordnung mit der Maßgabe ...
-
OWiG 1968 § 31 Verfolgungsverjährung (Law)
...§ 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt. (2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, 1. ...
-
OWiG 1968 § 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (Law)
...§ 69 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 und die Zurückverweisung der Sache an die Verwaltungsbehörde nach § 69 Abs. 5 Satz 1, 11. ...
-
OWiG 1968 § 34 Vollstreckungsverjährung (Law)
(1) Eine rechtskräftig festgesetzte Geldbuße darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden. (2) Die Verjährungsfrist beträgt 1....
-
OWiG 1968 § 38 Zusammenhängende Ordnungswidrigkeiten (Law)
...§ 37 zur Zuständigkeit verschiedener Verwaltungsbehörden gehören würden, ist jede dieser Verwaltungsbehörden zuständig. Zwischen mehreren Ordnungswidrigkeiten besteht ein Zusammenhang, wenn jemand meh...
-
OWiG 1968 § 43 Abgabe an die Verwaltungsbehörde (Law)
...§ 40 das Verfahren nur wegen der Straftat ein oder übernimmt sie in den Fällen des § 42 die Verfolgung nicht, sind aber Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß die Tat als Ordnungswidrigkeit verfolgt werde...