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BBG 2009 § 91 Teilzeit (Law)
...1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer bewilligt werden, s...
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BBG 2009 § 92 Familienbedingte Teilzeit, familienbedingte Beurlaubung (Law)
...Beurlaubung. Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung während der Beurlaubung begründet einen Anspruch auf bezahlte Dienstbefreiung nach Ende der Beurlaubung. Die Dauer der bezahlten Dienstbef...
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BBG 2009 § 94 Hinweispflicht (Law)
...beitszeit oder eine langfristige Beurlaubung beantragt, sind die Beamtinnen und Beamten auf die Folgen verkürzter Arbeitszeit oder langfristiger Beurlaubungen hinzuweisen, insbesondere auf die Folgen ...
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BBG 2009 § 96 Fernbleiben vom Dienst (Law)
...bleiben. Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen. (2) Verliert die Beamtin oder der Beamte wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst nach dem Bundesbesold...
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BBG 2009 § 97 Begriffsbestimmungen (Law)
...1) Nebentätigkeit ist die Wahrnehmung eines Nebenamtes oder die Ausübung einer Nebenbeschäftigung. (2) Nebenamt ist ein nicht zu einem Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der aufgrund ei...
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BBG 2009 § 113 Aufbewahrungsfrist (Law)
...ber Erholungsurlaub sind drei Jahre nach Ablauf des Jahres aufzubewahren, in dem die Bearbeitung des einzelnen Vorgangs abgeschlossen wurde. Für zahlungsbegründende Unterlagen nach Satz 1 beträgt die ...
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BBG 2009 § 114 Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten (Law)
...beitet werden. Ihre Übermittlung ist nur nach Maßgabe des § 111 zulässig. Ein automatisierter Datenabruf durch andere Behörden ist unzulässig, soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes be...
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BBG 2009 § 116 Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden (Law)
...1) Beamtinnen und Beamte haben das Recht, sich in Gewerkschaften oder Berufsverbänden zusammenzuschließen. Sie können die für sie zuständigen Gewerkschaften oder Berufsverbände mit ihrer Vertretung be...
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BBG 2009 § 125 Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden (Law)
...1) Beamtinnen und Beamte können Anträge und Beschwerden vorbringen. Hierbei ist der Dienstweg einzuhalten. Der Beschwerdeweg bis zur obersten Dienstbehörde steht offen. (2) Richtet sich die ...
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BBG 2009 § 135 Rechtsfolgen der Umbildung (Law)
...1) Tritt eine Beamtin oder ein Beamter aufgrund des § 134 Abs. 1 kraft Gesetzes in den Dienst einer anderen Körperschaft über oder wird sie oder er aufgrund des § 134 Abs. 2 oder 3 von einer anderen K...
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BBG 2009 § 144 Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden (Law)
...1) Ist eine bundesunmittelbare Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts Dienstherr einer Beamtin oder eines Beamten, kann die für die Aufsicht zuständige oberste Bundesbehörde in de...
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BBG 2009 § 5 Zulässigkeit des Beamtenverhältnisses (Law)
...Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung 1. hoheitsrechtlicher Aufgaben oder 2. ...
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BBG 2009 § 10 Ernennung (Law)
...1. bei der Begründung des Beamtenverhältnisses die Wörter „unter Berufung in das Beamtenverhältnis“ mit dem die Art des Beamtenverhältnisses bestimmenden Zusatz „auf Leb...
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BBG 2009 § 23 Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten (Law)
...Beamtenverhältnis ruhen oder die ohne Besoldung beurlaubt sind, ihr Mandat im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder in der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes nieder und bewerben si...
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BBG 2009 § 56 Beginn des einstweiligen Ruhestands (Law)
...Beamtin oder dem Beamten bekannt gegeben wird, spätestens jedoch mit dem Ende des dritten Monats, der auf den Monat der Bekanntgabe folgt. Die Verfügung kann bis zum Beginn des Ruhestands zurückgenomm...
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BBG 2009 § 58 Ende des einstweiligen Ruhestands (Law)
...1) Der einstweilige Ruhestand endet bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. (2) Die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten gelten mit Erreich...
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BBG 2009 § 66 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (Law)
...berste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde kann einer Beamtin oder einem Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verbieten. Das Verbot erlischt, wenn n...
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BBG 2009 § 69 Gutachtenerstattung (Law)
...bereiten würde. § 68 Abs. 3 gilt entsprechend.
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BBG 2009 § 70 Auskünfte an die Medien (Law)
...Behörde entscheidet, wer den Medien Auskünfte erteilt.
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BBG 2009 § 74 Dienstkleidung (Law)
...Bundespräsidentin oder der Bundespräsident oder die von ihr oder ihm bestimmte Stelle erlässt die Bestimmungen über Dienstkleidung, die bei Wahrnehmung des Amtes üblich oder erforderlich ist. ...