-
WiPrO § 21 Zuständigkeit (Law)
Über die Rücknahme und den Widerruf der Bestellung entscheidet die Wirtschaftsprüferkammer.
-
WMVO § 21 Stimmabgabe (Law)
...as Wahlrecht wird durch Abgabe eines Stimmzettels in einem Wahlumschlag ausgeübt. Auf dem Stimmzettel sind die Bewerber in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familienname und Vorname, erforde...
-
ZÄPrO § 21 (Law)
...as gleiche gilt für Fächer, die Gegenstand einer an einer ausländischen Universität oder Hochschule vollständig bestandenen Prüfung waren, wenn diese Prüfung einer deutschen Prüfung gleichwertig ist. ...
-
WasSiG § 21 Härteausgleich (Law)
...assenen Rechtsverordnung oder durch eine Duldungspflicht nach § 15 dem Betroffenen ein Vermögensnachteil zugefügt, der nicht nach § 19 Abs. 1 abzugelten ist, ist eine Entschädigung in Geld zu gewähren...
-
BImSchV 17 2013 § 5 Betriebsbedingungen (Law)
...ascheablagerungen sind möglichst gering zu halten, insbesondere durch geeignete Abgasführung sowie häufige Reinigung von Kesseln, Heizflächen, Kesselspeisewasser-Vorwärmern und Abgaszügen.
-
ScheckG Art 17 (Law)
...as Indossament überträgt alle Rechte aus dem Scheck. (2) Ist es ein Blankoindossament, so kann der Inhaber 1. das Indo...
-
WG Art 17 (Law)
Wer aus dem Wechsel in Anspruch genommen wird, kann dem Inhaber keine Einwendungen entgegensetzen, die sich auf seine unmittelbaren Beziehungen zu dem Aussteller oder zu einem früheren Inhaber gründen...
-
Grundgesetz Artikel 17 (Law)
...as Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
-
BImSchV 17 2013 § 13 Wärmenutzung (Law)
Wärme, die in Abfallverbrennungs- oder -mitverbrennungsanlagen entsteht und die nicht an Dritte abgegeben wird, ist in Anlagen des Betreibers zu nutzen, soweit dies nach Art und Standort dieser Anlage...
-
BImSchV 17 2013 § 14 Messplätze (Law)
...ass repräsentative und einwandfreie Messungen gewährleistet sind. Näheres bestimmt die zuständige Behörde.
-
BImSchV 17 2013 § 18 Einzelmessungen (Law)
...assen, ob die Verbrennungsbedingungen nach § 6 Absatz 1 bis 3 oder nach § 7 Absatz 1 bis 3 erfüllt werden. (2) Der Betreiber hat nach Errichtung oder wesentlicher Änderung einer Abfallverbre...
-
BImSchV 17 2013 Inhaltsübersicht (Law)
-
BImSchV 17 2013 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...asturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021, 1023) in der jeweils geltenden Fassung, 2. Tierkörpern im Sinne d...
-
BImSchV 17 2013 § 28 Übergangsregelungen (Law)
...assung der Bekanntmachung vom 14. August 2003 (BGBl. I S. 1633), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. Januar 2009 (BGBl. I S. 129) geändert worden ist in ihrer bis zum 2. Mai 2013 geltenden Fass...
-
BImSchV 17 2013 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...as Trägergas mit den festen, flüssigen oder gasförmigen Emissionen, angegeben als Volumenstrom in der Einheit Kubikmeter je Stunde (m 3 /h) und bezogen auf das Abgasvolumen im ...
-
BImSchV 17 2013 § 16 Kontinuierliche Messungen (Law)
...asserstoff, Fluorwasserstoff, Schwefeltrioxid und Schwefeldioxid zulassen, wenn durch den Betreiber sichergestellt ist, dass die Emissionen dieser Schadstoffe nicht höher sind als die dafür festgelegt...
-
BImSchV 17 2013 § 23 Veröffentlichungspflichten (Law)
Der Betreiber einer Abfallverbrennungs- oder -mitverbrennungsanlage hat nach erstmaliger Kalibrierung der Messeinrichtungen und danach einmal jährlich Folgendes zu veröffentlichen: ...
-
BImSchV 17 2013 § 27 Ordnungswidrigkeiten (Law)
...ass dort genannte Abfälle nicht getrennt erfasst werden, 4. entgegen § 12 Absatz 4 Satz 3 nicht dafür sorgt, dass dort genannter Abfall in g...
-
AuslSchuldAbkAG § 17 (Law)
...as Gericht das Verfahren der Vollstreckbarerklärung bis zur Erledigung des Verfahrens vor der Schiedsinstanz auszusetzen. § 252 der Zivilprozeßordnung ist entsprechend anzuwenden.
-
BBesG § 17 Aufwandsentschädigungen (Law)
Aufwandsentschädigungen dürfen nur gewährt werden, wenn und soweit aus dienstlicher Veranlassung finanzielle Aufwendungen entstehen, deren Übernahme dem Beamten, Richter oder Soldaten nicht zugemutet ...