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BBesG § 2 Regelung durch Gesetz (Law)
(1) Die Besoldung der Beamten, Richter und Soldaten wird durch Gesetz geregelt. (2) Zusicherungen, Vereinbarungen und Vergleiche, die dem Beamten, Richter oder Soldaten eine höhere als die i...
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AAÜG § 2 Grundsätze der Überführung (Law)
(1) Die in Anlage 2 Nr. 1 bis 3 genannten Versorgungssysteme werden zum 31. Dezember 1991 geschlossen. (2) Die in Versorgungssystemen nach Anlage 1 Nr. 1 bis 22 und Anlage 2 erworbenen Anspr...
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ABBergV § 2 Allgemeine Pflichten (Law)
...um Schutz der Gesundheit der Beschäftigten hat der Unternehmer die jeweils erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der die Arbeit berührenden Umstände zu treffen. Die Maßna...
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BeamtVG § 2 Arten der Versorgung (Law)
(1) Versorgungsbezüge sind 1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag, 2. ...
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AgrarAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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AKG § 2 Gleichgestellte Ansprüche (Law)
...ums oder eines anderen Rechts an einer Sache oder an einem Recht beruhen, sofern die Beeinträchtigung oder Verletzung von einer nach Artikel 89, 90, 134 oder 135 des Grundgesetzes oder in Durchführung...
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BEGDV 6 § 2 (Law)
...ume angegeben sind, gelten diese Haftstätten nur für die angegebenen Zeiträume als Konzentrationslager im Sinne des § 31 Abs. 2 BEG. (2) Die übrigen in der Anlage aufgeführten Haftstätten si...
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BesVNG 1 § 2 (Law)
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BeurkG § 2 Überschreiten des Amtsbezirks (Law)
...um Notar bestellt ist.
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BewG § 2 Wirtschaftliche Einheit (Law)
(1) Jede wirtschaftliche Einheit ist für sich zu bewerten. Ihr Wert ist im ganzen festzustellen. Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, ist nach den Anschauungen des Verkehrs zu entscheiden. D...
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EnergieStV § 2 Ordnungsgemäße Kennzeichnung (Law)
...ummer 5 des Gesetzes), einem Drittgebiet (§ 1a Satz 1 Nummer 6 des Gesetzes) oder einem Drittland (§ 1a Satz 1 Nummer 7 des Gesetzes) in das Steuergebiet verbracht oder eingeführt, gelten sie vorbehal...
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DRiG § 2 Geltung für Berufsrichter (Law)
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten, soweit dieses Gesetz nicht anderes bestimmt, nur für die Berufsrichter.
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DruckverarbAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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EBO § 2 Allgemeine Anforderungen (Law)
...um. Die zuständigen Aufsichtsbehörden können von den Sätzen 2 und 3 Ausnahmen zulassen. (4) Anweisungen zur ordnungsgemäßen Erstellung und Unterhaltung der Bahnanlagen und Fahrz...
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BWahlG § 2 Gliederung des Wahlgebietes (Law)
(1) Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. (2) Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise ergibt sich aus der Anlage zu diesem Gesetz. (3) Jeder Wahlkreis wir...
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GlasappAusbV § 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Glasapparatebauer/Glasapparatebauerin wird staatlich anerkannt.
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GntDAIVAPrV § 2 Ziele des Studiums (Law)
...um. Die Studierenden sollen ihre Kompetenzen weiterentwickeln, um den sich ständig wandelnden Herausforderungen der Bundesverwaltung gerecht zu werden.
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FMStFG § 2 Zweck des Fonds (Law)
...um 31. Dezember 2014 geltenden Fassung (Unternehmen des Finanzsektors). Kreditinstitute, die gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 2 des Körperschaftsteuergesetzes in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassu...
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FPersV § 2 Digitaler Fahrtenschreiber (Law)
...ume müssen bei Übernahme des Fahrzeugs auf der Fahrerkarte unter Benutzung der im Fahrtenschreiber vorgesehenen manuellen Eingabemöglichkeiten eingetragen werden, wenn der Fahrer vor Übernahme des Fah...
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HolzBauSchAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert im Ausbildungsberuf Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten zwei Jahre und im Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin drei Jahre.