(1)
- 1.
-
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag, - 2.
-
Hinterbliebenenversorgung, - 3.
-
Bezüge bei Verschollenheit, - 4.
-
Unfallfürsorge, - 5.
-
Übergangsgeld, - 6.
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Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen, - 7.
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Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1, - 8.
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Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 und 3, - 9.
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Leistungen nach den §§ 50a bis 50e, - 10.
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Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3, - 11.
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Anpassungszuschlag nach § 69b Satz 5, - 12.
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Einmalzahlung nach Abschnitt XI.
(2) Zur Versorgung gehört ferner die jährliche Sonderzahlung nach § 50 Abs. 4 und 5.