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SprengV 1 § 40a (Law)
(1) Vor der erstmaligen Erbringung einer nur vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistung im Inland, welche den Zugang zu dem Gesetz unterliegenden Stoffen oder Gegenständen erfordert, überprüft ...
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SprengV 1 § 44 (Law)
(1) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall von den Vorschriften über Führung, Inhalt, Aufbewahrung und Vorlage des Verzeichnisses nach den §§ 41, 42 und 43 Ausnahmen zulassen, soweit der mit diesen...
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SprengV 1 § 49 (Law)
(1) § 17 Absatz 1 bis 3 ist ab dem 5. April 2013 anzuwenden; § 41 Absatz 5a und § 42 Absatz 1 Nummer 5 sind ab dem 5. April 2015 anzuwenden. (2) Explosivstoffe, die bis zum 4. A...
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BesVNG 1 (XXXX) §§ 1 bis 9 (weggefallen) (Law)
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ÜblG 1 § 2 (Law)
(Durch Zeitablauf überholt)
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ÜblG 1 § 5 (Law)
Besatzungskosten und Auftragsausgaben (§ 1 Abs. 1 Ziff. 1) sind die Aufwendungen für Zweckbestimmungen, die in dem der Bundesregierung vom Rat der Alliierten Hohen Kommission zugeleiteten Haushalt für...
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ÜblG 1 § 14 (Law)
(1) Der Bund trägt die Kosten der Umsiedlung Heimatvertriebener im Sinne des § 2 der Verordnung über die Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachs...
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ÜblG 1 § 14a (Law)
(1) Der Bund trägt die Kosten der Auswanderung von Kriegsfolgenhilfe-Empfängern. Als Kriegsfolgenhilfe-Empfänger gelten die in § 7 Abs. 2 genannten Personen auch dann, wenn sie nicht von ...
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ÜblG 1 § 17 (Law)
...263 -); f) (entfällt); g) ...
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ÜblG 1 § 22 (Law)
Die Ansprüche des Bundes auf den Ausgleich von Vorteilen, die den Ländern aus den Aufwendungen des Bundes auf Grund dieses Gesetzes zuwachsen, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
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BesVNG 1 § 13 (Law)
(1) Übergangsweise gelten für die Grundgehälter in den Besoldungsgruppen 8 und höher der Besoldungsordnungen B der Landesbesoldungsgesetze nebst den Zuordnungen der Ämter zu den Besoldungsgruppen die ...
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BesVNG 1 § 16 (Law)
Die Zulagen nach Vorbemerkung Nummer 4 der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Artikels I dieses Gesetzes werden mit Wirkung vom Inkrafttreten dieser Vorschrift den Bezügen der vo...
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BKV Anlage 1 (Law)
...2625 - 2626; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EinigVtrVbg Art 1 (Law)
Zu der Frage der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der vom ehemaligen Staatssicherheitsdienst der Deutschen Demokratischen Republik gewonnenen personenbezogenen Informationen stellen d...
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EGInsO Art 1 (Law)
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HeizölLBV Anlage 1 (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1982, 541 ------------------------------------------------------...
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SprengV 1 § 2 (Law)
(1) Die §§ 5, 5f, 7 bis 16, 20, 21, 22 Abs. 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Sprengstoffgesetzes, soweit er sich auf § 16 Abs. 1 und 2, § 22 Abs. 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht...
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SprengV 1 § 7 (Law)
(1) Explosivstoffe, pyrotechnische Gegenstände sowie sonstige explosionsgefährliche Gegenstände nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 und 2 des Sprengstoffgesetzes und Sprengzubehör dürfen keine Bezeichnung habe...
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SprengV 1 § 13 (Law)
(1) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat folgende Listen zu führen: 1. eine Liste der Baumusterprüfbescheini...
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SprengV 1 § 14 (Law)
(1) Wer explosionsgefährliche Stoffe herstellt, einführt oder verbringt, darf diese anderen Personen nur überlassen, wenn 1. die...