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LwVfG § 52 (Law)
(weggefallen)
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LBG § 52 (Law)
In den Fällen des § 51 Abs. 1 gilt der Enteignungsbeschluß als Besitzeinweisung in das enteignete Grundstück und in das Ersatzland zu dem nach § 51 bestimmten Tag, sofern der Begünstigte nicht schon n...
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RennwLottGABest § 52 (Law)
Die Vereine sind verpflichtet, den Steuerbehörden auf Verlangen Rennprogramme und Rennberichte über die von ihnen veranstalteten Pferderennen kostenlos zu übersenden.
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VwGO § 52 (Law)
Für die örtliche Zuständigkeit gilt folgendes: 1. In Streitigkeiten, die sich auf unbewegliches Vermögen oder ein ortsgebundenes...
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SGG § 52 (Law)
(weggefallen)
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TAppV § 52 Tierartkliniken (Law)
(1) In den Prüfungsfächern nach den §§ 48, 49 und 50 sind Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Klein- und Heimtiere zu berücksichtigen. (2) An Universitäten, die für bestimmte Tierarten besonder...
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BörsZulV § 52 Einführung (Law)
Die Einführung der Wertpapiere darf frühestens an dem auf die erste Veröffentlichung des Prospekts oder, wenn kein Prospekt zu veröffentlichen ist, an dem der Veröffentlichung der Zulassung folgenden ...
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ErstrG § 52 Fristen (Law)
Ist Gegenstand des Verfahrens ein nach § 4 erstrecktes Schutzrecht oder eine nach § 4 erstreckte Schutzrechtsanmeldung, so richtet sich der Lauf einer verfahrensrechtlichen Frist, der vor dem 1. Mai 1...
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BVerfGG § 52 (Law)
(1) Die Anklage kann bis zur Verkündung des Urteils auf Grund eines Beschlusses der antragstellenden Körperschaft zurückgenommen werden. Der Beschluß bedarf der Zustimmung der Mehrheit der gesetzliche...
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BranntwMonG § 52 (Law)
Die Brennereien sind entsprechend den Anordnungen in den Ausführungsbestimmungen verschlußsicher einzurichten (Verschlußbrennereien), soweit nicht in § 57 Ausnahmen vorgesehen sind.
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BNotO § 52 (Law)
(1) Mit dem Erlöschen des Amtes erlischt die Befugnis, die Bezeichnung „Notar“ oder „Notarin“ zu führen. Die Bezeichnung darf auch nicht mit einem auf das Erlöschen des Amtes hinweisenden Zusatz gefüh...
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GewO § 52 Übergangsregelung (Law)
Die Bestimmung des § 51 findet auch auf die zur Zeit der Verkündung des gegenwärtigen Gesetzes bereits vorhandenen gewerblichen Anlagen Anwendung; doch entspringt aus der Untersagung der ferneren Benu...
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KredWG § 52 Sonderaufsicht (Law)
Soweit Institute einer anderen staatlichen Aufsicht unterliegen, bleibt diese neben der Aufsicht der Bundesanstalt bestehen.
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KSVG § 52 (Law)
(1) Selbständige Künstler und Publizisten, die am 31. Dezember 2016 wegen des Bezugs einer Vollrente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze in einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkei...
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JArbSchG § 52 (weggefallen) (Law)
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LuftVG § 52 (Law)
(weggefallen)
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NeuGlV § 52 Kostentragung (Law)
Die Kosten des Zulassungsantrags sowie die Kosten der Zurücknahme und der Änderung des Zulassungsantrags werden nicht erstattet.
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SchRegO § 52 (Law)
(1) Werden mehrere Schiffe mit einer Schiffshypothek oder mit einem Nießbrauch belastet, so ist auf dem Blatt jedes Schiffs die Mitbelastung der übrigen von Amts wegen erkennbar zu machen. Das gleiche...
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SchRG § 52 (Law)
(1) Eine Einrede, die dem Eigentümer auf Grund eines zwischen ihm und dem bisherigen Gläubiger bestehenden Rechtsverhältnisses gegen die Schiffshypothek zusteht, kann auch dem neuen Gläubiger entgegen...
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PatG § 52 (Law)
(1) Eine Patentanmeldung, die ein Staatsgeheimnis (§ 93 des Strafgesetzbuches) enthält, darf außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes nur eingereicht werden, wenn die zuständige oberste Bundesbe...