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GVG (XXXX) §§ 79 bis 92 (weggefallen) (Law)
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AktG § 92 Vorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (Law)
...2) Nachdem die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft eingetreten ist oder sich ihre Überschuldung ergeben hat, darf der Vorstand keine Zahlungen leisten. Dies gilt nicht von Zahlungen, die auch nach di...
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EnergieStV § 92 Steuerentlastung bei Spülvorgängen und versehentlichen Vermischungen (Law)
...2710 19 41 bis 2710 19 49 der Kombinierten Nomenklatur. (2) Die Steuerentlastung nach § 48 des Gesetzes ist bei dem für den Antragsteller zuständigen Hauptzollamt mit einer Anmeldung nach am...
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TKG 2004 § 92 (weggefallen) (Law)
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UmwG 1995 § 92 Eintragung der Ausschlagung in die Mitgliederliste (Law)
...2) Die Ausschlagung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem die Ausschlagungserklärung dem übernehmenden Rechtsträger zugeht.
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SGB 8 § 92 Ausgestaltung der Heranziehung (Law)
...2. junge Volljährige zu den Kosten der in § 91 Absatz 1 Nummer 1, 4 und 8 genannten Leistungen, 3. Leistungsb...
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BBauG § 92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung (Law)
...2) Soll ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet werden, kann der Eigentümer anstelle der Belastung die Entziehung des Eigentums verlangen. Soll ein Grundstück mit einem anderen Recht belastet we...
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BHO § 92 Prüfung staatlicher Betätigung bei privatrechtlichen Unternehmen (Law)
...2) Absatz 1 gilt entsprechend bei Genossenschaften, in denen der Bund Mitglied ist.
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BTGO 1980 § 92 Rechtsverordnungen (Law)
Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundestages bedürfen oder deren Aufhebung der Bundestag innerhalb einer bestimmten Frist verlangen kann, überweist der Präsident im Beneh...
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IRG § 92 Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Law)
...29.12.2006, S. 89, L 75 vom 15.3.2007, S. 26) gestellt worden ist, können die zuständigen Polizeibehörden des Bundes und der Länder Informationen einschließlich personenbezogener Daten zum Zweck der V...
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StrlSchV 2001 § 92 Ethikkommission (Law)
...24 Absatz 1 Nummer 1 besteht. Bei multizentrischen Studien genügt die Stellungnahme einer Ethikkommission. Eine Registrierung erfolgt nur, wenn in einer veröffentlichten Verfahrensordnung die Mitglied...
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StRSaarEG § 92 Wertverhältnisse bei Grundbesitz im Saarland (Law)
...22 und 23 des Bewertungsgesetzes) sind der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes (Bestand, bauliche Verhältnisse usw.) im Fortschreibungszeitpunkt oder im Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhä...
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SGB 7 § 92 Jahresarbeitsverdienst für Seeleute (Law)
...2 des Flaggenrechtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3140) in das Internationale Seeschiffahrtsregister eingetragen sind, und denen keine deutschen Tarifheuer...
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SVWO 1997 § 92 Amtshilfe (Law)
Alle an der Durchführung der Wahlen beteiligten Behörden und Versicherungsträger leisten sich gegenseitig Amtshilfe.
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SGB 3 § 92 Förderungsausschluss und Rückzahlung (Law)
...2. die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bei einem früheren Arbeitgeber eingestellt wird, bei dem sie oder er während der letzten vier Jahre vor Förderungsbeginn mehr...
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SGB 11 § 92 (weggefallen) (Law)
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OWiG 1968 § 92 Vollstreckungsbehörde (Law)
Vollstreckungsbehörde im Sinne der nachfolgenden Vorschriften dieses Abschnitts ist in den Fällen des § 90 die Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, sonst die Stelle, der nach § 91...
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WHG 2009 § 92 Veränderung oberirdischer Gewässer (Law)
Die zuständige Behörde kann Eigentümer und Nutzungsberechtigte oberirdischer Gewässer sowie der Grundstücke, deren Inanspruchnahme für die Durchführung des Vorhabens erforderlich ist, verpflichten, Ge...
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ALG § 92 Beitragszeiten von Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen (Law)
...2 und 3, Satz 2 und des Absatzes 2 für die Zeit vom 1. Oktober 1957 bis 31. Dezember 1994, für die der andere Ehegatte Beiträge nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung im Beitrittsge...
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AMG 1976 § 92 Unabdingbarkeit (Law)
Die Ersatzpflicht nach diesem Abschnitt darf im Voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.