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BinSchStrO 2012 § 6.24 Allgemeine Regelungen zum Durchfahren von Brücken und Wehren (Law)
1. In einer Brückenöffnung oder Wehröffnung gilt § 6.07, es sei denn, das Fahrwasser gewährt hinreichenden Raum für die gleichzeitige Durchfa...
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BinSchStrO 2012 § 11.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 12.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 12.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
...und der Altmühl gelegenen Altwässer und Flachwasserzonen ist verboten. 2. Das Befahren ...
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BinSchStrO 2012 § 13.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 15.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
Ein Fahrzeug, ausgenommen ein Kleinfahrzeug, darf 1. den Stichkanal Osnabrück ...
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BinSchStrO 2012 § 16.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 20.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
Die Durchfahrtshöhe unter den Brücken beträgt beim Höchsten Schi...
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BinSchStrO 2012 § 3.19 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen in Fahrt (Law)
Unbeschadet der besonderen Auflagen, die nach § 1.21 festgelegt werden können, muss ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage in Fahrt bei Nacht ...
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BinSchStrO 2012 § 6.10 Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge beim Überholen (Law)
...und dadurch die Gefahr eines Zusammenstoßes entstehen kann, muss der Überholende folgende Schallzeichen geben: a) „zwe...
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BinSchStrO 2012 § 13.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 14.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 15.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
...und 2 genannten Höhen können sich durch Wasserstandschwankungen infolge wechselnder Wassereinspeisung, Schleusungswellen, Windstau und Hochwasser verringern. ...
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BinSchStrO 2012 § 18.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
Die niedrigste Durchfahrtshöhe unter der ungeöffneten Klappbrücke Wittorf beträgt bei einem Wasserstand von 5,00 m am Pegel Wittorf 1,40 m.
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BinSchStrO 2012 § 21.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 22.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 23.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 24.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 25.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
(keine besondere Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 25.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)