-
BBG 2009 § 77 Nichterfüllung von Pflichten (Law)
...rletzen. Außerhalb des Dienstes ist dieses nur dann ein Dienstvergehen, wenn die Pflichtverletzung nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Am...
-
BBG 2009 § 78 Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Law)
Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er sc...
-
BBG 2009 § 81 Reisekosten (Law)
...rlassen. Dazu gehören die Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen sowie der Umfang der Reisekostenvergütung einschließlich zusätzlich zu erstattender notwendiger Kosten, die der Erreichung des Zwec...
-
BBG 2009 § 84 Jubiläumszuwendung (Law)
Beamtinnen und Beamten wird bei Dienstjubiläen eine Zuwendung gewährt. Das Nähere regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung.
-
BBG 2009 § 84a Rückforderung zu viel gezahlter Geldleistungen (Law)
...rlichen Gesetzbuchs über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. Der Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes der Zahlung steht es gleich, wenn der Mangel so offensichtlich war, dass...
-
BBG 2009 § 89 Erholungsurlaub (Law)
...rlich ein Erholungsurlaub unter Fortgewährung der Besoldung zu. Die Bewilligung, die Dauer und die Abgeltung des Erholungsurlaubs regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung. Die Dauer des zusät...
-
BBG 2009 § 92b Pflegezeit mit Vorschuss (Law)
...5 Stunden oder Urlaub ohne Besoldung als Pflegezeit bewilligt. (2) Ist die Pflegezeit für weniger als sechs Monate bewilligt worden, kann sie nachträglich bis zur Dauer von sechs Monaten ver...
-
BBG 2009 § 101 Ausübung von Nebentätigkeiten (Law)
(1) Nebentätigkeiten dürfen nur außerhalb der Arbeitszeit ausgeübt werden, es sei denn, sie werden auf Verlangen der oder des Dienstvorgesetzten ausgeübt oder es besteht ein dienstliches Interesse an ...
-
BBG 2009 § 105 Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses (Law)
(1) Ruhestandsbeamtinnen, Ruhestandsbeamte, frühere Beamtinnen mit Versorgungsbezügen und frühere Beamte mit Versorgungsbezügen haben eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öf...
-
BBG 2009 § 109 Anhörungspflicht (Law)
Beamtinnen und Beamte sind zu Beschwerden, Behauptungen und Bewertungen, die für sie ungünstig sind oder ihnen nachteilig werden können, vor deren Aufnahme in die Personalakte zu hören, soweit die Anh...
-
BBG 2009 § 112 Entfernung von Unterlagen (Law)
...rlagen über Beschwerden, Behauptungen und Bewertungen, auf die § 16 Abs. 3 und 4 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes nicht anzuwenden ist, sind, 1. ...
-
BBG 2009 § 115 Übermittlungen in Strafverfahren (Law)
...rlass und der Vollzug eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls sind mitzuteilen. (2) In Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten werden die in Absat...
-
BBG 2009 § 124 Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe (Law)
...rlangen Auskünfte zu erteilen und Akten vorzulegen, soweit dies zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist. Alle Dienststellen haben dem Bundespersonalausschuss unentgeltlich Amtshilfe zu leist...
-
BBG 2009 § 128 Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen (Law)
Verfügungen und Entscheidungen, die Beamtinnen und Beamten oder Versorgungsberechtigten nach den Vorschriften dieses Gesetzes bekannt zu geben sind, sind zuzustellen, wenn durch sie eine Frist in Lauf...
-
BBG 2009 § 133 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte (Law)
(1) Für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte nach § 6 Abs. 5 gelten die Vorschriften dieses Gesetzes mit folgenden Maßgaben: 1. Nach ...
-
BBG 2009 § 141 Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten (Law)
...rlich ist und der Personalbedarf der öffentlichen Verwaltung im Bereich ihres bisherigen Dienstherrn auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden kann. Das Beamtenverhältnis endet, wenn es nicht vo...
-
BBG 2009 § 146 Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (Law)
...rlassen, die Rechtsverhältnisse ihrer Beamtinnen und Beamten und Seelsorgerinnen und Seelsorger diesem Gesetz entsprechend zu regeln oder Vorschriften dieses Gesetzes für anwendbar zu erklären. ...
-
BBG 2009 § 147 Übergangsregelungen (Law)
...51 und 52 unter Beachtung des Berichts nach § 154 Abs. 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch.
-
BBG 2009 § 40 Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter (Law)
...rlamentarischer Staatssekretärinnen oder Parlamentarischer Staatssekretäre im Sinne des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre entspricht. (3) Bei Eintrit...
-
BBG 2009 § 130 Wissenschaftliches und leitendes Personal der Hochschulen des Bundes (Law)
...5) Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter sind die Beamtinnen und Beamten, denen wissenschaftliche Dienstleistungen obliegen. In begründeten Fällen kann ihnen auch die se...