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BBG 2009 § 77 Nichterfüllung von Pflichten

Bundesbeamtengesetz

(1) Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. Außerhalb des Dienstes ist dieses nur dann ein Dienstvergehen, wenn die Pflichtverletzung nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

(2) Bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten sowie früheren Beamtinnen mit Versorgungsbezügen und früheren Beamten mit Versorgungsbezügen gilt es als Dienstvergehen, wenn sie

1.
sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen,
2.
an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen,
3.
gegen die Verschwiegenheitspflicht, gegen die Anzeigepflicht oder das Verbot einer Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses oder gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen verstoßen oder
4.
einer Verpflichtung nach § 46 Absatz 1, 2, 4 oder 7 oder § 57 schuldhaft nicht nachkommen.
Satz 1 Nummer 1 bis 3 gilt auch für frühere Beamtinnen mit Anspruch auf Altersgeld und frühere Beamte mit Anspruch auf Altersgeld. Für politische Beamtinnen und politische Beamte gilt ein Verstoß gegen § 56 Satz 3 als Dienstvergehen.

(3) Die Verfolgung von Dienstvergehen richtet sich nach dem Bundesdisziplinargesetz.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 16b DS 25.2415
14. Januar 2026
16b DS 25.2415 14. Januar 2026
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 6 MD 2/25
5. Januar 2026
6 MD 2/25 5. Januar 2026
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 2 B 13.25
16. Dezember 2025
2 B 13.25 16. Dezember 2025
Urteil vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (7. Senat) - 7 A 117/24
16. Dezember 2025
7 A 117/24 16. Dezember 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - AnwSt (R) 5/25
1. Dezember 2025
AnwSt (R) 5/25 1. Dezember 2025
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 2 A 11.24
13. November 2025
2 A 11.24 13. November 2025
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 2 B 33.25
29. September 2025
2 B 33.25 29. September 2025
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 2 C 13.24
4. September 2025
2 C 13.24 4. September 2025
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (16. Senat) - DB 16 S 1023/24
16. Juli 2025
DB 16 S 1023/24 16. Juli 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Bremen - 8 V 3130/24
19. Mai 2025
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