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BinSchStrO 2012 § 3.23 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen beim Stillliegen (Law)
...und dieser oder diese nicht über Gebühr durch die Schifffahrt gefährdet ist, kann die zuständige Behörde für einzelne Schwimmkörper oder schwimmende Anlagen das Stillliegen ohne Beleuchtung zulassen. ...
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BinSchStrO 2012 § 6.24 Allgemeine Regelungen zum Durchfahren von Brücken und Wehren (Law)
1. In einer Brückenöffnung oder Wehröffnung gilt § 6.07, es sei denn, das Fahrwasser gewährt hinreichenden Raum für die gleichzeitige Durchfa...
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BinSchStrO 2012 § 11.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 12.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 12.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
...und der Altmühl gelegenen Altwässer und Flachwasserzonen ist verboten. 2. Das Befahren ...
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BinSchStrO 2012 § 13.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 15.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
Ein Fahrzeug, ausgenommen ein Kleinfahrzeug, darf 1. den Stichkanal Osnabrück ...
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BinSchStrO 2012 § 16.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 20.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
Die Durchfahrtshöhe unter den Brücken beträgt beim Höchsten Schi...
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BinSchStrO 2012 § 3.19 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen in Fahrt (Law)
Unbeschadet der besonderen Auflagen, die nach § 1.21 festgelegt werden können, muss ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage in Fahrt bei Nacht ...
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BinSchStrO 2012 § 6.10 Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge beim Überholen (Law)
...und dadurch die Gefahr eines Zusammenstoßes entstehen kann, muss der Überholende folgende Schallzeichen geben: a) „zwe...
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BinSchStrO 2012 § 13.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 14.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 15.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
...und 2 genannten Höhen können sich durch Wasserstandschwankungen infolge wechselnder Wassereinspeisung, Schleusungswellen, Windstau und Hochwasser verringern. ...
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BinSchStrO 2012 § 18.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
Die niedrigste Durchfahrtshöhe unter der ungeöffneten Klappbrücke Wittorf beträgt bei einem Wasserstand von 5,00 m am Pegel Wittorf 1,40 m.
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BinSchStrO 2012 § 21.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 22.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 23.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 24.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 25.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
(keine besondere Vorschriften)