-
AMG 1976 § 97 Bußgeldvorschriften (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine in 1. § 96 Nummer 1 bis 5b, 7 bis 18e oder Nummer 19 oder 2. ...
-
BBauG § 97 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten (Law)
(1) Rechte an dem zu enteignenden Grundstück sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigen oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränken,...
-
AO 1977 § 97 Vorlage von Urkunden (Law)
(1) Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde auf Verlangen Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Im Vorlageverlangen ist ...
-
EnWG 2005 § 97 Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren (Law)
Sofern die Regulierungsbehörde als Verwaltungsbehörde des Vorverfahrens tätig war, erfolgt die Vollstreckung der Geldbuße und des Geldbetrages, dessen Einziehung nach § 29a des Gesetzes über Ordnungsw...
-
MitbestGWO 3 2002 § 97 Ersatzmitglieder (Law)
Für die Abberufung von Ersatzmitgliedern (§ 23 Abs. 4 des Gesetzes) sind die Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
-
SGB 12 § 97 Sachliche Zuständigkeit (Law)
(1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. (2) Die sachliche Zuständigkeit des überörtli...
-
TKG 2004 § 97 Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung (Law)
(1) Diensteanbieter dürfen die in § 96 Abs. 1 aufgeführten Verkehrsdaten verwenden, soweit die Daten zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit ihren Teilnehmern benötigt werden. Erbringt ein ...
-
WHG 2009 § 97 Entschädigungspflichtige Person (Law)
Soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, hat die Entschädigung zu leisten, wer unmittelbar durch den Vorgang begünstigt wird, der die Entschädigungspflicht auslöst. Sind mehrere unmittelba...
-
UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (Law)
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterl...
-
VVG 2008 § 97 Anzeige der Veräußerung (Law)
(1) Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich anzuzeigen. Ist die Anzeige unterblieben, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsf...
-
SGB 7 § 97 Leistungen ins Ausland (Law)
Berechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten nach diesem Buch 1. Geldleistungen, ...
-
EinigVtr Anlage II Kap II C III Anlage II Kapitel II (Law)
...II Nr. 109 S. 761), zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung über das Meldewesen in der Deutschen Demokratischen Republik - Meldeordnung (MO) - vom 29. Mai 1981 (GBl. I Nr. 23 S. 281), ...
-
BinSchUO2008Anh II § 18.02 Anwendung des Teils II (Law)
...II.
-
BinSchUO2008Anh II § 19.02 Anwendung des Teils II (Law)
Für Kanalpenichen gelten: 1. §§ 3.01, 3.02 Nr. 2, § 3.03 Nr. 2 bis 4, 6; 2. ...
-
BinSchUO2008Anh II § 21.01 Anwendung des Teils II (Law)
1. Für Sportfahrzeuge gelten: a) ...
-
BinSchUO2008Anh II § 22a.02 Anwendung des Teils II (Law)
...II die § 22a.03 bis 22a.05.
-
BetrVG § 97 Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung (Law)
(1) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung, die Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen und die Teilnahme an...
-
GenG § 97 Wirkung der Eintragung der Nichtigkeit (Law)
(1) Ist die Nichtigkeit einer Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eingetragen, so finden zum Zweck der Abwicklung ihrer Verhältnisse die für den Fall der Auflösung geltenden Vorschriften ent...
-
JGG § 97 Beseitigung des Strafmakels durch Richterspruch (Law)
(1) Hat der Jugendrichter die Überzeugung erlangt, daß sich ein zu Jugendstrafe verurteilter Jugendlicher durch einwandfreie Führung als rechtschaffener Mensch erwiesen hat, so erklärt er von Amts weg...
-
MitbestGWO 2 2002 § 97 Ersatzmitglieder (Law)
Für die Abberufung von Ersatzmitgliedern (§ 23 Abs. 4 des Gesetzes) sind die Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.