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EinigVtr Anlage I Kap VIII F I Anlage I Kapitel VIII (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages sind ausgenommen: 1. Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachu...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII F II Anlage I Kapitel VIII (Law)
...zbuch genannten Vereinigungen vom Geschäftsführer ernannt. Bei der Anwendung dieses Absatzes sollen bisherige Funktionsträger berücksichtigt werden. (3) Das Bundesversicherungsamt führ...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII G III Anlage I Kapitel VIII (Law)
...zblatt Teil III, Gliederungsnummer 8230-26, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477), mit folgenden ...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII H I Anlage I Kapitel VIII (Law)
...zblatt Teil III, Gliederungsnummer 826-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, 24. Auswirkungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, ...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII H II Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht wird wie folgt ergänzt: 1. Zur Durchführung der Versicherung in dem in Artikel 3 des Einigungsver...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII H III Anlage I Kapitel VIII (Law)
...zbuch steht; durch die Satzung kann Abweichendes geregelt werden. 3. §§ 1 und 20 de...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII K I Anlage I Kapitel VIII (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages sind ausgenommen: 1. Artikel 2 des Fünften Anpassungsgesetz...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII K II Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht wird wie folgt ergänzt: Bundesversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), zuletzt geändert durch Artikel...
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BBhV § 52 Zuordnung von Aufwendungen (Law)
Beihilfefähige Aufwendungen werden zugeordnet: 1. für eine Familien- und Haushaltshilfe der außerhäuslich untergebrachten Person...
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BGB § 52 Sicherung für Gläubiger (Law)
(1) Meldet sich ein bekannter Gläubiger nicht, so ist der geschuldete Betrag, wenn die Berechtigung zur Hinterlegung vorhanden ist, für den Gläubiger zu hinterlegen. (2) Ist die Berichtigung...
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ErsDiG § 52 Eigenmächtige Abwesenheit (Law)
Wer eigenmächtig den Zivildienst verlässt oder ihm fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. ...
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DRiG § 52 Aufgaben des Richterrats (Law)
...zbl. I S. 693) sinngemäß.
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BRAO § 52 Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen (Law)
(1) Der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens kann beschränkt werden: ...
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IRG § 52 Vorbereitung der Entscheidung (Law)
(1) Reichen die übermittelten Unterlagen zur Beurteilung der Zulässigkeit der Vollstreckung nicht aus, so entscheidet das Gericht erst, wenn dem ausländischen Staat Gelegenheit gegeben worden ist, erg...
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IStGHG § 52 Beschlagnahme und Durchsuchung, Vermögensbeschlagnahme (Law)
(1) Gegenstände, deren Herausgabe an den Gerichtshof in Betracht kommt, können, auch schon vor Eingang des Ersuchens um Herausgabe, beschlagnahmt oder sonst sichergestellt werden. Zu diesem Zweck kann...
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UrhG § 52 Öffentliche Wiedergabe (Law)
(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle d...
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BeurkG § 52 Vollstreckbare Ausfertigungen (Law)
Vollstreckbare Ausfertigungen werden nach den dafür bestehenden Vorschriften erteilt.
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BrennO 1998 § 52 (Law)
(1) Bei Anfertigung der Zeichnungen müssen die Sinnbilder des Deutschen Normenausschusses und die besonders angegebenen Sinnbilder (s. Anlage 7) benutzt werden. (2) In den Zeichnungen sind d...
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SeeSchStrO 1971 § 52 (Law)
(aufgehoben)
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PKDBSa § 52 Auskunfts- und Prüfungsrecht (Law)
Der Vorstand ist berechtigt, von den Arbeitgebern alle für seine Entscheidungen erforderlichen Auskünfte zu verlangen, ferner die Erfüllung der den Arbeitgebern satzungsgemäß obliegenden Verpflichtung...