-
EinigVtr Anlage I Kap VIII E II Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht wird wie folgt aufgehoben, geändert oder ergänzt: 1. Arbeitsförderungsgesetz vom 25. Juni 1969 (B...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII F I Anlage I Kapitel VIII (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages sind ausgenommen: 1. Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachu...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII F II Anlage I Kapitel VIII (Law)
...VIII Sachgebiet I Abschnitt III Nr. 1. Buchstabe e (2) des Vertrages entsprechend. (2) Zu den Aufgaben der Überleitungsanstalt gehört auch die Durchführung der Geschäfte, die den Berei...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII G III Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. und 2. (nicht mehr anzu...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII H I Anlage I Kapitel VIII (Law)
(Fundstelle in der Anlage I des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1020 - 1070) Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages ...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII H II Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht wird wie folgt ergänzt: 1. Zur Durchführung der Versicherung in dem in Artikel 3 des Einigungsver...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII H III Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Rentenreformgesetz 1992...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII K I Anlage I Kapitel VIII (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages sind ausgenommen: 1. Artikel 2 des Fünften Anpassungsgesetz...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII K II Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht wird wie folgt ergänzt: Bundesversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), zuletzt geändert durch Artikel...
-
AMG 1976 § 88 Höchstbeträge (Law)
Der Ersatzpflichtige haftet 1. im Falle der Tötung oder Verletzung eines Menschen nur bis zu einem Kapitalbetrag von 600.000 Eur...
-
AO 1977 § 88 Untersuchungsgrundsatz (Law)
(1) Die Finanzbehörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Dabei hat sie alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen. (2) Die...
-
EnWG 2005 § 88 Beschwerdeberechtigte, Form und Frist (Law)
(1) Die Rechtsbeschwerde steht der Regulierungsbehörde sowie den am Beschwerdeverfahren Beteiligten zu. (2) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf ei...
-
WHG 2009 § 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung (Law)
(1) Die zuständige Behörde darf im Rahmen der ihr durch Gesetz oder Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben und verwenden, sowe...
-
SGB 9 § 88 Entscheidung des Integrationsamtes (Law)
(1) Das Integrationsamt soll die Entscheidung, falls erforderlich auf Grund mündlicher Verhandlung, innerhalb eines Monats vom Tage des Eingangs des Antrages an treffen. (2) Die Entscheidung...
-
SGB 3 § 88 Eingliederungszuschuss (Law)
Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich ei...
-
BauWiAusbV 1999 § 88 Ausbildungsberufsbild (Law)
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifr...
-
BBergG § 88 Schuldübergang bei Entziehung des Eigentums an Grundstücken (Law)
Wird das Eigentum an einem Grundstück entzogen und haftet bei einem Grundpfandrecht, das aufrechterhalten wird, der Grundabtretungspflichtige zugleich persönlich, so übernimmt der Grundabtretungsbegün...
-
BBG 2009 § 88 Mehrarbeit (Law)
Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbe...
-
BWO 1985 § 88 Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (Law)
(1) Der Kreiswahlleiter beschafft 1. die Wahlscheinvordrucke (Anlage 9), soweit nicht die Gemeindebehörde diese im Benehmen mit ...
-
BRAO § 88 Wahlen und Beschlüsse der Kammerversammlung (Law)
(1) Die Voraussetzungen, unter denen die Versammlung beschlußfähig ist, werden durch die Geschäftsordnung der Kammer geregelt. (2) Die Mitglieder können ihr Wahl- oder Stimmrecht nur persönl...