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SGB 5 § 145 Vereinigung innerhalb eines Landes auf Antrag (Law)
...wenn 1. durch Vereinigung die Leistungsfähigkeit der betroffenen Krankenkassen verbessert werden kann oder ...
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SGB 5 § 152 Auflösung (Law)
...werden, wenn der Verwaltungsrat mit einer Mehrheit von mehr als drei Vierteln der stimmberechtigten Mitglieder zustimmt. Über den Antrag entscheidet die Aufsichtsbehörde. Sie bestimmt den Zeitpunkt, a...
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SGB 5 § 157 Errichtung (Law)
...werksbetriebe ihrer Mitglieder, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, eine Innungskrankenkasse errichten. (2) Eine Innungskrankenkasse darf nur errichtet werden, wenn ...
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SGB 5 § 158 Verfahren bei Errichtung (Law)
...werden, wenn eine der in § 157 genannten Voraussetzungen nicht vorliegt oder die Krankenkasse zum Errichtungszeitpunkt nicht 1.000 Mitglieder haben wird. (2) Die Errichtung bedarf der Zustim...
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SGB 5 § 159 Ausdehnung auf weitere Handwerksinnungen (Law)
...Wird eine Handwerksinnung, die allein oder gemeinsam mit anderen Handwerksinnungen eine Innungskrankenkasse errichtet hat (Trägerinnung), mit einer anderen Handwerksinnung vereinigt, für die keine Inn...
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SGB 5 § 162 Auflösung (Law)
...werden, wenn der Verwaltungsrat mit einer Mehrheit von mehr als drei Vierteln der stimmberechtigten Mitglieder zustimmt. Über den Antrag entscheidet die Aufsichtsbehörde. Sie bestimmt den Zeitpunkt, a...
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SGB 5 § 168a Vereinigung von Ersatzkassen (Law)
...waltungsräte vereinigen. Der Beschluß bedarf der Genehmigung der vor der Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörden. Für das Verfahren gilt § 144 Abs. 2 bis 4 entsprechend. (2) Das Bundesmini...
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SGB 5 § 171b Insolvenz von Krankenkassen (Law)
...waltungsvermögen. Abweichend von § 260 Abs. 2 Satz 2 bleiben die Beitragsforderungen der Krankenkasse außer Betracht, soweit sie dem Gesundheitsfonds als Sondervermögen zufließen. (7) Für di...
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SGB 5 § 171f Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden (Law)
Die §§ 171b bis 171e gelten für die Verbände der Krankenkassen entsprechend.
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SGB 5 § 173 Allgemeine Wahlrechte (Law)
...wählten Krankenkasse, soweit in den nachfolgenden Vorschriften, im Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte oder im Künstlersozialversicherungsgesetz nichts Abweichendes bestimmt ist....
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SGB 5 § 175 Ausübung des Wahlrechts (Law)
...weiteren zwei Wochen mit Wirkung zu dem Zeitpunkt zu erfolgen hat, an dem die Schließung wirksam wird. Bei Stellung eines Insolvenzantrags erfolgt die Meldung zum ersten Tag des laufenden Monats, spät...
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SGB 5 § 186 Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (Law)
...Wochen nicht beschäftigt wird. (2a) Die Mitgliedschaft der Bezieher von Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch und Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch beginnt mit d...
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SGB 5 § 191 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft (Law)
...Wirksamwerden der Kündigung (§ 175 Abs. 4); die Satzung kann einen früheren Zeitpunkt bestimmen, wenn das Mitglied die Voraussetzungen einer Versicherung nach § 10 erfüllt. ...
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SGB 5 § 196 Einsichtnahme in die Satzung (Law)
...während der üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden. (2) Jedes Mitglied erhält unentgeltlich ein Merkblatt über Beginn und Ende der Mitgliedschaft bei Pflichtversicherung und freiwillige...
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SGB 5 § 197 Verwaltungsrat (Law)
...willige Vereinigung mit anderen Krankenkassen zu beschließen. (2) Der Verwaltungsrat kann sämtliche Geschäfts- und Verwal...
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SGB 5 § 206 Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten (Law)
...Wer versichert ist oder als Versicherter in Betracht kommt, hat der Krankenkasse, soweit er nicht nach § 28o des Vierten Buches auskunftspflichtig ist, 1. ...
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SGB 5 § 217a Errichtung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (Law)
(1) Die Krankenkassen bilden den Spitzenverband Bund der Krankenkassen. (2) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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SGB 5 § 217d Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken (Law)
...werden nach Maßgabe des Haushaltsplans durch die Beiträge der Mitgliedskassen gemäß den Vorgaben der Satzung aufgebracht, soweit sie nicht durch sonstige Einnahmen gedeckt werden. Für die Aufsicht übe...
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SGB 5 § 217e Satzung (Law)
...Wahl des Verwaltungsrates und des Vorstandes sowie die Ergänzung des Verwaltungsrates bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds, 2. ...
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SGB 5 § 219d Nationale Kontaktstelle (Law)
...Wird nichts Abweichendes vereinbart, beteiligen sich die privaten Krankenversicherungen zu 5 Prozent, die Deutsche Krankenhausgesellschaft zu 20 Prozent, die Kassenärztliche Bundesvereinigung zu 20 Pr...