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SGB 5 § 158 Verfahren bei Errichtung (Law)
...krankenkasse bedarf der Genehmigung der nach der Errichtung zuständigen Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn eine der in § 157 genannten Voraussetzungen nicht vorliegt oder ...
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SGB 5 § 159 Ausdehnung auf weitere Handwerksinnungen (Law)
...kreis der Innungskrankenkasse entsprechend anzupassen. Sind von der Anpassung mehr als 1.000 Beschäftige von Innungsmitgliedern der Trägerinnung betroffen, gelten die §§ 157, 158 entsprechend. ...
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SGB 5 § 162 Auflösung (Law)
...krankenkasse kann auf Antrag der Innungsversammlung nach Anhörung des Gesellenausschusses, eine gemeinsame Innungskrankenkasse auf Antrag aller Innungsversammlungen nach Anhörung der Gesellenausschüss...
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SGB 5 § 168a Vereinigung von Ersatzkassen (Law)
...5 und 146 entsprechend.
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SGB 5 § 171b Insolvenz von Krankenkassen (Law)
...Krankenkassen keine Anwendung. Von diesem Zeitpunkt an gilt die Insolvenzordnung für die Krankenkassen nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze. (2) Wird eine Krankenkasse zahlungsunfähig oder...
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SGB 5 § 171f Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden (Law)
...Krankenkassen entsprechend.
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SGB 5 § 173 Allgemeine Wahlrechte (Law)
...krankenkassen oder von Innungskrankenkassen eine Krankenkasse mit einer Satzungsregelung nach Satz 1 Nr. 4 beteiligt, gilt diese Satzungsregelung auch für die vereinigte Krankenkasse. Satz 1 Nr. 4 und...
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SGB 5 § 175 Ausübung des Wahlrechts (Law)
...Krankenkasse nicht geschlossen, bleibt die Mitgliedschaft bei dieser Krankenkasse bestehen. Die gewählten Krankenkassen haben der geschlossenen oder insolventen Krankenkasse unverzüglich eine Mitglied...
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SGB 5 § 186 Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (Law)
...Krankenkasse gekündigt (§ 175), beginnt die Mitgliedschaft bei der neugewählten Krankenkasse abweichend von den Absätzen 1 bis 9 mit dem Tag nach Eintritt der Rechtswirksamkeit der Kündigung. ...
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SGB 5 § 191 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft (Law)
...5 Abs. 4); die Satzung kann einen früheren Zeitpunkt bestimmen, wenn das Mitglied die Voraussetzungen einer Versicherung nach § 10 erfüllt. ...
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SGB 5 § 196 Einsichtnahme in die Satzung (Law)
(1) Die geltende Satzung kann in den Geschäftsräumen der Krankenkasse während der üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden. (2) Jedes Mitglied erhält unentgeltlich ein Merkblatt über Begi...
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SGB 5 § 197 Verwaltungsrat (Law)
...Krankenkasse gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern zu vertreten, 5. über den Erwerb, die Veräußerung oder die Belast...
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SGB 5 § 206 Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten (Law)
...Krankenkasse in deren Geschäftsräumen unverzüglich vorzulegen. (2) Entstehen der Krankenkasse durch eine Verletzung der Pflichten nach Absatz 1 zusätzliche Aufwendungen, kann sie ...
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SGB 5 § 217a Errichtung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (Law)
...Krankenkassen bilden den Spitzenverband Bund der Krankenkassen. (2) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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SGB 5 § 217d Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken (Law)
...Krankenkassen gelten die §§ 87 bis 89 des Vierten Buches entsprechend. Für das Haushalts- und Rechnungswesen einschließlich der Statistiken gelten die §§ 67 bis 70 Absatz 1 und 5, die §§ 72 bis 77 Abs...
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SGB 5 § 217e Satzung (Law)
...Krankenkassen abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für die Mitgliedskassen des Spitzenverbandes, die Landesverbände der Krankenkassen und die Versicherten.
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SGB 5 § 219d Nationale Kontaktstelle (Law)
...5) nimmt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland, ab dem 25. Oktober 2013 wahr. Sie stellt insbesondere Informationen über ...
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SGB 5 § 220 Grundsatz (Law)
...kreis schätzt jedes Jahr bis zum 15. Oktober für das jeweilige Jahr und für das Folgejahr 1. die Höhe der voraussichtlichen beitragspflichtig...
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SGB 5 § 221b (weggefallen) (Law)
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SGB 5 § 223 Beitragspflicht, beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenze (Law)
(1) Die Beiträge sind für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft zu zahlen, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt. (2) Die Beiträge werden nach den beitragspflichtigen Einnahmen der ...