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BWahlG § 2 Gliederung des Wahlgebietes (Law)
(1) Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. (2) Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise ergibt sich aus der Anlage zu diesem Gesetz. (3) Jeder Wahlkreis wir...
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GlasappAusbV § 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Glasapparatebauer/Glasapparatebauerin wird staatlich anerkannt.
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GntDAIVAPrV § 2 Ziele des Studiums (Law)
Das Studium vermittelt in enger Verbindung von Wissenschaft und Praxis die wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Erfüllung der ...
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FMStFG § 2 Zweck des Fonds (Law)
(1) Der Fonds dient der Stabilisierung des Finanzmarktes durch Überwindung von Liquiditätsengpässen und durch Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen im...
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FPersV § 2 Digitaler Fahrtenschreiber (Law)
(1) Ein Fahrer, der ein Fahrzeug lenkt, das in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fällt, oder der Lenk- oder Ruhezeiten nach § 1 Absatz 1 und 3 einzuhalten hat und dabei einen digi...
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HolzBauSchAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert im Ausbildungsberuf Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten zwei Jahre und im Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin drei Jahre.
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HolzbInstrmMAusbV § 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin wird staatlich anerkannt.
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HRegGebV § 2 Allgemeine Vorschriften (Law)
(1) Neben der Gebühr für die Ersteintragung werden nur Gebühren für die gleichzeitig angemeldete Eintragung der Errichtung einer Zweigniederlassung und für die Eintragung einer Prokura gesondert erhob...
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HZInstrmMAusbV § 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Handzuginstrumentenmacher/Handzuginstrumentenmacherin wird staatlich anerkannt.
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GeoITAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildungen dauern jeweils drei Jahre.
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HebG 1985 § 2 (Law)
(1) Eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller 1. die durch dieses Gesetz vorgeschriebene...
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MilchTAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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MinNettoV 2004 § 2 (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
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MntDAIVAPrV § 2 Ziele der Ausbildung (Law)
Die Ausbildung vermittelt in enger Verbindung von Theorie und Praxis die Methoden und Kenntnisse sowie die berufspraktischen Fähigkeiten, die für die Erfüllung der Aufgaben im mittleren nichttechnisch...
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SG § 2 Dauer des Wehrdienstverhältnisses; Dienstzeitberechnung (Law)
(1) Das Wehrdienstverhältnis beginnt 1. bei einem Soldaten, der nach dem Vierten Abschnitt zur Dienstleistung herangezogen wird,...
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PMElekPrV Anlage (zu § 2 Absatz 2) (Law)
...ksichtigung von Prioritäten, beauftragen Arbeitspakete, verfolgen ihre Erledigung und nehmen sie ab, überwachen zugewiesene Budgets, Termine und Qualitätsziele, erkennen Risiken und begrenzen sie, koo...
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PodAPrV § 2 Staatliche Prüfung, staatliche Ergänzungsprüfung (Law)
(1) Die staatliche Prüfung für die Ausbildung nach § 4 des Podologengesetzes umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. (2) Der Prüfling legt die Prüfung nach ...
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PatAnwO § 2 Beruf des Patentanwalts (Law)
(1) Der Patentanwalt übt einen freien Beruf aus. (2) Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.
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NatSGmElbeV § 2 Flächenbeschreibung und Abgrenzung (Law)
...ksbrändchen - Heidebrückenweg bis an die Bahnlinie, dieser nach Norden folgend bis an den Weg gegenüber der Straße Am Schenkenbusch 27. ...
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TrZollG § 2 Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung (Law)
(1) Dieses Gesetz dient der Ausführung der zoll- und umsatzsteuerlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens, des Hautquartierprotokolls, des Ergänzungsabkommens, des Statusüberei...