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BBG 2009 § 103 Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit (Law)
Endet das Beamtenverhältnis, enden, wenn im Einzelfall nichts anderes bestimmt wird, auch die Nebenämter und Nebenbeschäftigungen, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt übertragen sind oder die auf Ver...
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BBG 2009 § 132 Dienstrechtliche Stellung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und leitenden Personals der Hochschulen (Law)
...§§ 42 und 48d, für beamtete Oberassistentinnen, beamtete Oberassistenten, beamtete Oberingenieurinnen und beamtete Oberingenieure die §§ 42 und 48b und für beamtete wissenschaftliche und künstlerische...
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BBG 2009 § 35 Entlassung von Beamtinnen und Beamten in Führungsämtern auf Probe (Law)
...§ 24 Abs. 1 entlassen. Die §§ 31 bis 33 bleiben unberührt. § 34 Abs. 1 gilt entsprechend.
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BBG 2009 § 37 Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf (Law)
...§ 34 Abs. 4 gilt entsprechend. (2) Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, den Vorbereitungsdienst abzuleisten u...
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BBG 2009 § 102 Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit (Law)
Beamtinnen und Beamte, die aus einer auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung der oder des Dienstvorgesetzten ausgeübten Tätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder in einem sonstigen O...
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BBG 2009 § 34 Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe (Law)
...§§ 21 bis 29 des Bundesdisziplinargesetzes sind entsprechend anzuwenden. (4) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe sind mit dem Ende des Monats entlassen, in dem sie die im Beamtenverhäl...
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BBG 2009 § 49 Ruhestand beim Beamtenverhältnis auf Probe wegen Dienstunfähigkeit (Law)
...§§ 44 bis 48 mit Ausnahme des § 44 Abs. 4 sind entsprechend anzuwenden.
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BBG 2009 § 71 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder einen Dritten in Bezug auf ihr Amt fordern, sich ver...
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BBG 2009 § 90 Urlaub aus anderen Anlässen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (Law)
...§ 23 Abs. 5 des Abgeordnetengesetzes ist entsprechend anzuwenden. Auf Beamtinnen und Beamte, denen nach Satz 1 Nr. 2 Urlaub unter Wegfall der Besoldung gewährt wird, ist § 7 Abs. 1, 3 und 4 des Abgeor...
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BBG 2009 § 111a Erhebung und Verwendung von Personalaktendaten im Auftrag (Law)
...§§ 21 und 24 bis 26 Absatz 1 bis 4 des Bundesdatenschutzgesetzes zu dulden hat. (4) Eine nichtöffentliche Stelle darf nur beauftragt werden, wenn 1. ...
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BImSchV 17 2013 § 17 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen (Law)
...§ 6 Absatz 1 bis 3 oder nach § 7 Absatz 1 bis 3 und 2. die Aufzeichnungen der Registriereinrichtungen nach § 4 Absatz 9. ...
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HGBEG Art 17 (Law)
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BBG 2009 § 11a Ableisten eines Vorbereitungsdienstes durch Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit (Law)
(1) Eine Beamtin auf Lebenszeit oder ein Beamter auf Lebenszeit kann zur Ableistung eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes des Bundes zur Erlangung der Befähigung für eine höhere Laufbahn oder f...
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BBG 2009 § 36 Entlassung von politischen Beamtinnen auf Probe und politischen Beamten auf Probe (Law)
Politische Beamtinnen und politische Beamte, die sich in einem Beamtenverhältnis auf Probe befinden, können jederzeit aus diesem entlassen werden.
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BBG 2009 § 18 Anerkennung der Laufbahnbefähigung aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG und aufgrund in Drittstaaten erworbener Berufsqualifikationen (Law)
...§ 12 Absatz 5 Satz 2 und des § 17 keine Anwendung.
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BImSchV 17 2013 § 5 Betriebsbedingungen (Law)
...§ 1 Absatz 1 erreicht wird und 2. in der Schlacke und in der Rostasche ein Gehalt an organisch gebundenem Gesamtkohlenstoff von weniger als ...
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ScheckG Art 17 (Law)
(1) Das Indossament überträgt alle Rechte aus dem Scheck. (2) Ist es ein Blankoindossament, so kann der Inhaber 1. das...
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WG Art 17 (Law)
Wer aus dem Wechsel in Anspruch genommen wird, kann dem Inhaber keine Einwendungen entgegensetzen, die sich auf seine unmittelbaren Beziehungen zu dem Aussteller oder zu einem früheren Inhaber gründen...
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Grundgesetz Artikel 17 (Law)
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
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BImSchV 17 2013 § 13 Wärmenutzung (Law)
Wärme, die in Abfallverbrennungs- oder -mitverbrennungsanlagen entsteht und die nicht an Dritte abgegeben wird, ist in Anlagen des Betreibers zu nutzen, soweit dies nach Art und Standort dieser Anlage...