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GenG § 40 Vorläufige Amtsenthebung von Vorstandsmitgliedern (Law)
Der Aufsichtsrat ist befugt, nach seinem Ermessen von der Generalversammlung abzuberufende Mitglieder des Vorstands vorläufig, bis zur Entscheidung der unverzüglich einzuberufenden Generalversammlung,...
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JArbSchG § 40 Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk (Law)
(1) Enthält die Bescheinigung des Arztes (§ 39 Abs. 2) einen Vermerk über Arbeiten, durch deren Ausführung er die Gesundheit oder die Entwicklung des Jugendlichen für gefährdet hält, so darf der Jugen...
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KFürsV § 40 Maßgebender Zeitraum (Law)
(1) Soweit die Einkünfte als Jahreseinkünfte berechnet werden, gilt der zwölfte Teil dieser Einkünfte zusammen mit den monatlich berechneten Einkünften als monatliches Einkommen. (2) Ist der...
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StVG § 40 Übermittlung sonstiger Daten (Law)
...4 und 5 an die hierfür zuständigen Behörden übermittelt werden. Außerdem dürfen diese Daten für Zwecke der Statistik (§ 38a Abs. 1) übermittelt werden; die Zulässigkeit und die Durchführung von statis...
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StBGebV § 40 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden (Law)
...4 erhält. (4) Erhält der Steuerberater im Verwaltungsverfahren, das dem Verfahren nach Absatz 1 vorausgeht, Gebühren nach § 23, so darf die Summe dieser Gebühren und der Gebühr nach Absatz 1...
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StPO § 40 Öffentliche Zustellung (Law)
(1) Kann eine Zustellung an einen Beschuldigten, dem eine Ladung zur Hauptverhandlung noch nicht zugestellt war, nicht in der vorgeschriebenen Weise im Inland bewirkt werden und erscheint die Befolgun...
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TAppV § 40 Pharmakologie und Toxikologie (Law)
Die Prüfung in dem Prüfungsfach Pharmakologie und Toxikologie erstreckt sich vor allem auf die Wirkungen und Wechselwirkungen von Arzneimitteln und anderen Wirkstoffen im gesunden und kranken Organism...
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RSAV § 40 Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen (Law)
...42a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Werte den Betrag, um den die monatlichen Zuweisungen für jede Krankenkasse zu verändern sind, indem es 1. ...
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RÜG § 40 Berechnung von Geldleistungen (Law)
...4. Zuschlags für Untertagetätigkeiten und 5. Monatsbetrags der Zusatzrenten ...
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SEBG § 40 Vertrauensvolle Zusammenarbeit (Law)
Die Leitung der SE und der SE-Betriebsrat oder die Arbeitnehmervertreter im Rahmen eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung arbeiten zum Wohl der Arbeitnehmer und des Unternehmens oder der Unte...
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WMVO § 40 Amtszeit der bestehenden Werkstatträte (Law)
Die Amtszeit der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits bestehenden Werkstatträte endet am Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der erstmaligen regelmäßigen Wahl eines Werkstatt...
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WoGG § 40 Einkommen bei anderen Sozialleistungen (Law)
Das einer vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld ist bei Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen.
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WStrG § 40 Unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren (Law)
Wer es seiner Pflicht als Vorgesetzter zuwider unterläßt, 1. den Verdacht zu melden oder zu untersuchen, daß ein Untergebener ei...
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ZHG§10PrO § 40 (Law)
...4 aus. Die Bestallung ist mit Geltung vom Tag der Beendigung der Hauptprüfung, frühestens jedoch vom Tag der Vollendung des 25. Lebensjahres, auszustellen.
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ZO-Zahnärzte § 40 (Law)
Die Sitzung ist nicht öffentlich. Sie beginnt nach dem Aufruf der Sache mit der Darstellung des Sachverhalts durch den Vorsitzenden oder das von ihm als Berichterstatter bestellte Mitglied. Der Vorsit...
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BBesG § 40 Stufen des Familienzuschlages (Law)
...4 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, sowie andere Beamte, Richter und Soldaten, die eine Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung...
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ArbnErfG § 40 Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Law)
...4. Zur Einreichung von Vorschlagslisten für Arbeitgeberbeisitzer (§ 30 Abs. 4) sind auch die Bundesregierung und die Landesregierungen berechtigt. ...
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BewG § 40 Ermittlung des Vergleichswerts (Law)
...4 betragen die 100 Vergleichszahlen entsprechenden Ertragswerte bei ...
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BGB § 40 Nachgiebige Vorschriften (Law)
...4 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.
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BGBEG § 40 Übergangsvorschrift zum Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz (Law)
(1) Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in der bis zum 9. Juni 2017 geltenden Fassung auf folgende Verträge anzuwenden, wenn sie vor dem 10. Juni 2017 abgeschlossen wurden: ...