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BinSchUO2008Anh II § 22.01 Allgemeines (Law)
...r ungesichert oder gesichert befördert werden, sind für die Beförderung ungesicherter und für die Beförderung gesicherter Containerladungen jeweils besondere Berechnungsverfahren für den Nachweis der ...
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BinSchUO2008Anh II § 22a.06 Anwendung des Teils IV bei Umbauten (Law)
...rzeugen, die auf eine Länge von mehr als 110 m umgebaut werden, darf die Untersuchungskommission Kapitel 24 nur aufgrund von besonderen Empfehlungen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt anwe...
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BinSchUO2008Anh II § 22b.02 Anwendung des Teils I (Law)
...r Aufsicht einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft, die über besondere Regeln für schnelle Schiffe verfügt, nach deren anwendbaren Vorschriften gebaut und klassifiziert sein. Die Klasse ist aufr...
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BinSchUO2008Anh II § 22b.08 Zusätzliche Ausrüstung (Law)
...Radargerät und einem Wendeanzeiger nach § 7.06 Nr. 1 und b) griffbereiten Einzelrettungsmitteln nach der europäischen Norm EN 395 : 1998 für...
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BinSchUO2008Anh II § 1.02 Geltungsbereich (Law)
...r Anhang gilt nicht für Fähren im Sinne der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung.
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BinSchUO2008Anh II § 2.04 Erteilung des Schiffsattestes (Law)
...rüstung eingehalten sind, erteilt sie dem Antragsteller ein Schiffsattest nach Anlage B. Ferner hat die Untersuchungskommission die ihr nach den §§ 3.18 und 3.19 der Schiffspersonalverordnung-Rhein zu...
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BinSchUO2008Anh II § 2.06 Gültigkeitsdauer des Schiffsattest (Law)
...r Fahrzeuge, die vor der Untersuchung schon in Betrieb gewesen sind, wird die Gültigkeitsdauer des Schiffsattestes von der Untersuchungskommission in jedem einzelnen Fall nach dem Ergebnis der Untersu...
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BinSchUO2008Anh II § 2.08 Sonderuntersuchung (Law)
...r- oder Manövriereigenschaften oder die besonderen Merkmale des Fahrzeuges Einfluss hat, muss es, ehe es wieder in Fahrt gesetzt wird, einer Untersuchungskommission zur Sonderuntersuchung vorgeführt w...
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BinSchUO2008Anh II § 2.10 Freiwillige Untersuchung (Law)
...r Eigner eines Fahrzeuges oder sein Bevollmächtigter kann jederzeit eine freiwillige Untersuchung verlangen. Dem Antrag auf Untersuchung ist stattzugeben.
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BinSchUO2008Anh II § 2.13 Zurückbehalten und Rückgabe des Schiffsattestes (Law)
...r Untersuchung, dass ein Fahrzeug oder seine Ausrüstung erhebliche Mängel aufweist und dass dadurch die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen oder der Schifffahrt gefährdet wird, ist das Schiff...
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BinSchUO2008Anh II § 2.14 Ersatzausfertigung (Law)
...rlich oder sonst unbrauchbar geworden, hat der Eigner des Fahrzeuges oder sein Bevollmächtigter das Attest der Untersuchungskommission, die es erteilt hat, zurückzugeben; diese stellt entsprechend Num...
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BinSchUO2008Anh II § 2.15 Kosten (Law)
...r. 2 trägt der Eigner eines Fahrzeuges oder sein Bevollmächtigter die Kosten, in Zusammenhang mit der Untersuchung und der Erteilung des Schiffsattestes nach der jeweiligen von den Rheinuferstaaten un...
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BinSchUO2008Anh II § 3.02 Festigkeit und Stabilität (Law)
...rstehenden Verfahren ermittelten Werte für die Mindestdicken der Außenhautplatten sind Grenzwerte bei normaler und gleichmäßiger Abnutzung unter der Voraussetzung, dass Schiffbaustahl verwendet ist un...
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BinSchUO2008Anh II § 4.03 Mindestfreibord (Law)
...r Berücksichtigung der Verminderung nach § 4.02 darf der Mindestfreibord nicht geringer als 0 mm sein.
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BinSchUO2008Anh II § 5.08 Rückwärtsfahreigenschaften (Law)
...rd das nach § 5.07 notwendige Stoppmanöver in stillen Gewässern durchgeführt, ist zusätzlich ein Rückwärtsfahrversuch durchzuführen.
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BinSchUO2008Anh II § 7.03 Allgemeine Anforderungen an Bedienungs-, Anzeige- und Überwachungseinrichtungen (Law)
...rkennen des Ausfalls oder der Störung gelöscht werden können. Die Funktion des Signals für weitere Störungen darf durch das Löschen nicht beeinträchtigt werden. Die roten Meldeleuchten dürfen dagegen ...
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BinSchUO2008Anh II § 7.05 Signallichter, Licht- und Schallzeichen (Law)
...r Schiffsausrüstungsverordnung vom 1. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1913) vorgeschrieben ist. Eine Kennzeichnung auf Grund eines Artikel 11 der Richtlinie 96/98/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 über Schi...
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BinSchUO2008Anh II § 7.11 Bedienungseinrichtung für Heckanker (Law)
...rbänden mit Radar-Einmannsteuerstand und L von mehr als 86 m oder B von mehr als 22,90 m muss der Rudergänger die Heckanker von seinem Platz aus setzen können.
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BinSchUO2008Anh II § 8a.01 Begriffsbestimmungen (Law)
...rd der Motor erst nach seiner ursprünglichen Fertigung durch entsprechende Veränderungen und Ergänzungen für die Verwendung auf einem Fahrzeug im Sinne dieses Kapitels hergerichtet, ist der Hersteller...
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BinSchUO2008Anh II § 8a.02 Grundregel (Law)
...rs an Bord, jedoch vor seiner Inbetriebnahme, wird eine Einbauprüfung durchgeführt. Diese Prüfung, die Teil der Erstuntersuchung des Fahrzeuges oder einer Sonderuntersuchung auf Grund des Einbaus des ...