-
PBefG § 46 Formen des Gelegenheitsverkehrs (Law)
(1) Gelegenheitsverkehr ist die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, die nicht Linienverkehr nach den §§ 42, 42a und 43 ist. (2) Als Formen des Gelegenheitsverkehrs sin...
-
StPO § 46 Zuständigkeit; Rechtsmittel (Law)
(1) Über den Antrag entscheidet das Gericht, das bei rechtzeitiger Handlung zur Entscheidung in der Sache selbst berufen gewesen wäre. (2) Die dem Antrag stattgebende Entscheidung unterliegt...
-
ZO-Zahnärzte § 46 (Law)
(1) Für das Verfahren werden nachstehende Gebühren erhoben: ...
-
SchuldRAnpG § 46 Gebrauchsüberlassung an Dritte (Law)
Der Nutzer ist ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers berechtigt, Grundstück und aufstehendes Bauwerk einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, wenn nach dem Inhalt des Vertrages zwischen dem Nutze...
-
RöV 1987 § 46 (Law)
(weggefallen)
-
BBhV § 46 Bemessung der Beihilfe (Law)
(1) Beihilfe wird als prozentualer Anteil (Bemessungssatz) der beihilfefähigen Aufwendungen gewährt. Maßgeblich ist der Bemessungssatz im Zeitpunkt der Leistungserbringung. In Pflegefällen können, sow...
-
BeamtStG § 46 Mutterschutz und Elternzeit (Law)
Mutterschutz und Elternzeit sind zu gewährleisten.
-
BGB § 46 Anfall an den Fiskus (Law)
Fällt das Vereinsvermögen an den Fiskus, so finden die Vorschriften über eine dem Fiskus als gesetzlichem Erben anfallende Erbschaft entsprechende Anwendung. Der Fiskus hat das Vermögen tunlichst in e...
-
BRAO § 46 Angestellte Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte (Law)
(1) Rechtsanwälte dürfen ihren Beruf als Angestellte solcher Arbeitgeber ausüben, die als Rechtsanwälte, Patentanwälte oder rechts- oder patentanwaltliche Berufsausübungsgesellschaften tätig sind. ...
-
BrennO 1998 § 46 (Law)
(1) Das Jahresbrennrecht ist in der Weise zu errechnen, daß das regelmäßige Brennrecht mit den für das Jahresbrennrecht festgesetzten Hundertteilen vervielfältigt und durch 100 geteilt wird. Im Enderg...
-
KredWG § 46 Maßnahmen bei Gefahr (Law)
(1) Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Instituts gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte, oder besteht der...
-
InsO § 46 Wiederkehrende Leistungen (Law)
Forderungen auf wiederkehrende Leistungen, deren Betrag und Dauer bestimmt sind, sind mit dem Betrag geltend zu machen, der sich ergibt, wenn die noch ausstehenden Leistungen unter Abzug des in § 41 b...
-
RVG § 46 Auslagen und Aufwendungen (Law)
(1) Auslagen, insbesondere Reisekosten, werden nicht vergütet, wenn sie zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit nicht erforderlich waren. (2) Wenn das Gericht des Rechtszugs auf Antra...
-
SachenRBerG § 46 Zinsanpassung an veränderte Verhältnisse (Law)
(1) Nutzer und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, in den Erbbaurechtsvertrag eine Bestimmung aufzunehmen, die eine Anpassung des Erbbauzinses an veränderte Verhältnisse vorsieht. Di...
-
WODrittelbG § 46 Allgemeine Vorschriften (Law)
Für die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bei Teilnahme von Arbeitnehmern von Seebetrieben gelten die Vorschriften des Teils 2 entsprechend, soweit sich nicht aus den nachfolgend...
-
WStrG § 46 Rechtswidriger Waffengebrauch (Law)
Wer von der Waffe einen rechtswidrigen Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
-
EinigVtr Anlage II Kap III A IV Anlage II Kapitel III (Law)
In dem Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz bisher nicht galt, gelten folgende Besonderheiten: 1. F...
-
EinigVtr Anlage I Kap III A IV Anlage I Kapitel III (Law)
Abweichend von den Regelungen der Abschnitte I und III wird der im bisherigen Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bestehende Gerichtsaufbau der ordentlich...
-
BeamtVG § 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche (Law)
...ivater Schadensversicherungen, die auf Beiträgen der Beamten oder anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes beruhen; dies gilt nicht in den Fällen des § 32.
-
DMBilG § 46 Prüfung. Einreichung (Law)
(1) Versicherungsunternehmen können abweichend von § 34 Abs. 1 nur von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden. (2) Die D-Markeröffnungsbilanz, der ...