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WDO 2002 § 146 Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung (Law)
...§§ 24, 126 und des 1. Unterabschnittes des Dritten Abschnitts anzusehen sind.
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BBauG § 75 Einsichtnahme in den Umlegungsplan (Law)
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
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AktG § 75 Neue Gewinnanteilscheine (Law)
Neue Gewinnanteilscheine dürfen an den Inhaber des Erneuerungsscheins nicht ausgegeben werden, wenn der Besitzer der Aktie oder des Zwischenscheins der Ausgabe widerspricht; sie sind dem Besitzer der ...
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BGB § 75 Eintragungen bei Insolvenz (Law)
...§ 42 Absatz 2 Satz 1 sind von Amts wegen einzutragen. Von Amts wegen sind auch einzutragen 1. die Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses, ...
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EnergieStV § 75 Pflichten des Erlaubnisinhabers (Law)
...§ 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 51 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes hat dem Hauptzollamt nach Ablauf jeden Kalenderjahres bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres eine Beschreibung der wirt...
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BRAO § 75 Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes (Law)
Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwand sowie eine Reisekostenvergütung....
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GBVfg § 75 Elektronische Unterschrift (Law)
...§ 74 Abs. 1 Satz 3, der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle der Eintragung ihren oder seinen Nachnamen hinzusetzt und beides elektronisch unterschreibt. Die elektronische Unterschrift soll in einem allg...
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PStV § 75 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
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PatAnwO § 75 Aufgaben des Schriftführers (Law)
Der Schriftführer führt das Protokoll über die Sitzungen des Vorstands und der Kammerversammlung. Er führt den Schriftwechsel des Vorstands. Der Präsident kann Abweichendes bestimmen.
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StGB § 75 Wirkung der Einziehung (Law)
...§ 74b bezeichneten Fällen ordnet das Gericht jedoch das Erlöschen dieser Rechte an. In den Fällen der §§ 74 und 74a kann es das Erlöschen des Rechts eines Dritten anordnen, wenn der Dritte ...
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WiPrO § 75 Berufsangehörige als Beisitzer (Law)
...§ 6 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz gilt entsprechend. (6) Die Landesjustizverwaltung und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz können einen von ih...
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WVG § 75 Zustimmung zu Geschäften (Law)
(1) Der Verband bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde 1. zur unentgeltlichen Veräußerung von Vermögensgegenständen, ...
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GRG Art 75 Betrieb von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Landesversicherungsanstalten (Law)
...§ 140 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.
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WDO 2002 § 1 Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich (Law)
(1) Dieses Gesetz regelt die Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennungen und die Ahndung von Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen. (2) Das Gesetz gilt für Soldaten. Es...
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WDO 2002 § 8 Tilgung (Law)
(1) Förmliche Anerkennungen sind zu tilgen, wenn ihre Rücknahme unanfechtbar geworden ist. (2) Eine einfache Disziplinarmaßnahme ist nach drei Jahren, eine Kürzung der Dienstbezüge nach fünf...
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WDO 2002 § 12 Zuständigkeit zum Erteilen von förmlichen Anerkennungen (Law)
(1) Es können erteilen 1. der Kompaniechef oder ein anderer Disziplinarvorgesetzter mit der Disziplinarbefugnis eines Kompaniech...
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WDO 2002 § 14 Rücknahme förmlicher Anerkennungen (Law)
(1) Eine förmliche Anerkennung ist zurückzunehmen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen, unter denen sie erteilt wurde, nicht vorlagen. Die Rücknahme ist zu begründen. Vor der...
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WDO 2002 § 20 Durchsuchung und Beschlagnahme (Law)
...§ 94 Abs. 1 und 2, § 95 Abs. 1, §§ 97, 109, 111n und 111o der Strafprozessordnung entsprechend.
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WDO 2002 § 26 Disziplinararrest (Law)
Der Disziplinararrest besteht in einfacher Freiheitsentziehung. Er dauert mindestens drei Tage und höchstens drei Wochen.
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WDO 2002 § 27 Disziplinarvorgesetzte (Law)
(1) Die Befugnis, Disziplinarmaßnahmen zu verhängen und die sonst den Disziplinarvorgesetzten obliegenden Entscheidungen und Maßnahmen zu treffen (Disziplinarbefugnis), haben die Offiziere, denen sie ...