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BrennO 1998 § 8 (Law)
(1) Eine Verschlußkleinbrennerei, die die Erzeugungsgrenze von zehn Hektoliter Weingeist überschreitet, verliert für das Betriebsjahr die Eigenschaft als Kleinbrennerei. (2) Eine Brennerei, ...
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BrennO 1998 § 62 (Law)
(weggefallen)
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BrennO 1998 § 65 (Law)
Einen Wechsel im Besitz der Brennerei hat der neue Besitzer dem Hauptzollamt binnen einer Woche schriftlich in doppelter Ausfertigung anzuzeigen. Er hat dabei die Richtigkeit der nach § 50 vorgelegten...
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BrennO 1998 § 66 (Law)
(1) Will der Brennereibesitzer 1. die angemeldete Betriebseinrichtung oder Teile davon oder die angemeldeten Räume ändern, ...
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BrennO 1998 § 68 (Law)
Sind die in § 50 bezeichneten Schriftstücke durch Nachträge unübersichtlich oder sonst unbrauchbar geworden, so hat der Brennereibesitzer auf Verlangen des Oberbeamten des Aufsichtsdienstes neue Ausfe...
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BrennO 1998 § 70 (Law)
...bis 108 - nicht mehr ordnungsmäßig betrieben werden kann. Dies wird vermutet, wenn sie länger als zehn volle Betriebsjahre ununterbrochen außer Betrieb gewesen ist. ...
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BrennO 1998 § 73 (Law)
(1) Aus dem Verschlußgewahrsam (§ 72 Abs. 1) darf Branntwein nur unter Mitwirkung von Beamten entnommen werden. Vorrichtungen zur Entnahme von Branntwein sind an den amtlichen Sammelgefäßen (§ 72 Abs....
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BrennO 1998 § 74 (Law)
(1) Die Branntweingewinnungs- und Branntweinreinigungsanlagen bestehen aus Geräten, Gefäßen und Rohren. (2) Als Rohre gelten alle röhrenförmigen Teile der Anlagen, die nur weingeisthaltige D...
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BrennO 1998 § 75 (Law)
(1) Alle Geräte, Gefäße und Rohre (§ 74) sowie ihre Verbindungen (mit Ausnahme der Dichtungen) müssen aus Metall bestehen. Unter Metall sind alle Stoffe zu verstehen, die in der Chemie als Metall oder...
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BrennO 1998 § 76 (Law)
(1) Alle Gefäße (§ 74 Abs. 3) und von den Geräten (§ 74 Abs. 4) die Feinbrennblasen müssen sich innen besichtigen lassen. (2) Alle Geräte, Gefäße und Rohre müssen den Betriebsbedürfnissen en...
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BrennO 1998 § 84 (Law)
...bis kurz über den Boden zu führen. Der Abfluß für die in der Grube befindliche Flüssigkeit befindet sich oben unter dem Deckel der Grube. Zuflußrohr und Abflußrohr sind in die Grubenwandung fest einzu...
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BrennO 1998 § 89 (Law)
Um festzustellen, ob Branntwein wegen einer Stauung über den oberen Rand von Luftrohren (§ 98 Abs. 1) ausgetreten ist, werden Stauungsanzeiger verwendet, die sich mit Branntwein befüllen, wenn Branntw...
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BrennO 1998 § 91 (Law)
Um die tägliche Ausbeute oder die Ausbeute bestimmter Mengen der Abbrennstoffe festzustellen, dürfen mit Genehmigung des Hauptzollamts Tagessammelgefäße in das Branntweinrohr eingeschaltet werden. Die...
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BrennO 1998 § 93 (Law)
(1) Der Rohbranntwein wird in Brennereien, in denen der Feinbrand nach § 198 Abs. 1 erfolgt, zunächst in Zwischensammelgefäßen aufgefangen und von dort in das zum Feinbrennen bestimmte Brenngerät, wen...
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BrennO 1998 § 99 (Law)
Wenn es möglich ist, daß Branntwein vor seiner amtlichen Erfassung infolge Überfüllung von Geräten oder Gefäßen aus dem Verschlußgewahrsam heraustritt, sind Maßnahmen dahin zu treffen, daß überlaufend...
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BrennO 1998 § 101 (Law)
Amtliche Meßuhren sind die von der Bundesmonopolverwaltung zugelassenen Weingeistzähler, Weingeistmesser und Probenehmer.
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BrennO 1998 § 107 (Law)
(1) Nebenmeßuhren sind die besonderen amtlichen Meßuhren, die nach § 72 Abs. 2 auf Anordnung des Hauptzollamts zur besseren Überwachung der Brennereien verwendet werden können. (2) Die Anzei...
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BrennO 1998 § 111 (Law)
(weggefallen)
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BrennO 1998 § 113 (Law)
(weggefallen)
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BrennO 1998 § 117 (Law)
(1) Wer wegen vollendeter oder versuchter Steuerhinterziehung rechtskräftig bestraft ist, ist mit dem Zeitpunkt von der Vergünstigung, unter Abfindung zu brennen, ausgeschlossen, in dem die Straftat b...