-
KerIndAusbV § 14 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
-
RindTbV § 14 (Law)
...3) Die Tuberkulose der Rinder des Bestandes gilt als festgestellt, soweit die Untersuchung nach Absatz 1 Nummer 2 mit positivem Ergebnis durchgeführt worden ist.
-
PfandBG § 14 Beleihungsgrenze (Law)
Hypotheken dürfen nur bis zur Höhe der ersten 60 Prozent des von der Pfandbriefbank auf Grund einer Wertermittlung nach § 16 festgesetzten Wertes des Grundstücks (Beleihungswert) zur Deckung benutzt w...
-
PKDBSa § 14 Sterbegeld (Law)
...3) Beim Tode eines Rentenempfängers erhalten der überlebende Ehegatte, die leiblichen Abkömmlinge, die von ihm an Kindes statt angenommenen Kinder, die Verwandten der aufsteigenden Linie, seine Geschw...
-
PStG § 14 Eheschließung (Law)
...3) Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift mu...
-
SchRegO § 14 (Law)
...3) Ist das Schiff in einem ausländischen Schiffsregister eingetragen gewesen, so ist eine Bescheinigung der ausländischen Registerbehörde über die Löschung der Eintragung des Schiffs einzureichen; die...
-
UmwAusbV § 14 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
-
VermG § 14 (Law)
(1) Dem Berechtigten stehen keine Schadensersatzansprüche zu, wenn Vermögenswerte nicht in staatliche Verwaltung genommen wurden, weil das zuständige Staatsorgan keine Kenntnis vom Bestehen der sachli...
-
WaStrÜbgVtr § 14 (Law)
...straßenbehörden oder einzelnen Beamten gegen angemessene Entschädigung Geschäfte der Landesverwaltung auf dem Gebiet des Landeswasserstraßenwesens übertragen. Für die Erledigung dieser Geschäfte sind ...
-
VwGO § 14 (Law)
Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden leisten den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit Rechts- und Amtshilfe.
-
SportSeeSchV § 14 Verzeichnis (Law)
...3 Abs. 1 und 3 die Ablieferung des jeweiligen Scheins oder Zeugnisses einzutragen. (2) Auskünfte aus dem Verzeichnis dürfen nur an Gerichte und Strafverfolgungsbehörden für Zwecke der Verfol...
-
StromNEV § 14 Kostenwälzung (Law)
...3 sowie die getroffenen Sonderregelungen sind in dem Bericht nach § 28 darzustellen. (3) Ausgangspunkt der Zuordnung der Kosten auf die Kostenträger ist die Kostenstellenrechnung nach § 13. ...
-
AMWHV § 14 Prüfung (Law)
...striert sind, muss die Prüfanweisung den Zulassungs- oder Registrierungsunterlagen, bei Prüfpräparaten den Genehmigungsunterlagen für die klinische Prüfung, in der sie zur Anwendung kommen, entspreche...
-
AujeszkKrV § 14 (Law)
...3) Der Verdacht auf Aujeszkysche Krankheit gilt als beseitigt, wenn 1. die seuchenverdächtigen Schweine verendet sind oder getötet oder entfe...
-
BBankG § 14 Notenausgabe (Law)
(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes...
-
BinSchPRG § 14 (Law)
...3) In Fällen der großen Haverei findet die Vorschrift des § 84 Anwendung.
-
EVO § 14 Informationen (Law)
...371/2007 erwachsenden Rechte und Pflichten informieren. Hierbei kann der Informationspflichtige eine Zusammenfassung verwenden. Die Information kann durch Aushang oder Auslage an geeigneter Stelle ode...
-
FahrlG § 14 Zweigstellen (Law)
...3) Die Vorschriften des § 10 Abs. 2 (Klassen), des § 12 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 (Erklärung über bestehende Fahrschulerlaubnisse, Angaben über Unterrichtsräume, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge), des § 13 (Erte...
-
ErbbauV § 14 (Law)
...3) Das Erbbaugrundbuch ist für das Erbbaurecht das Grundbuch im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Eintragung eines neuen Erbbauberechtigten ist unverzüglich auf dem Blatt des Grundstücks zu verm...
-
BVG § 14 (Law)
Beschädigte, bei denen Blindheit als Folge einer Schädigung anerkannt ist, erhalten monatlich 167 Euro zum Unterhalt eines Führhunds und als Beihilfe zu den Aufwendungen für fremde Führung.