-
VermG § 11 Grundsatz (Law)
...ivatrechtliche geldwerte Ansprüche, die unter staatlicher Verwaltung standen und zum 1. Juli 1990 auf Deutsche Mark umgestellt worden sind, Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz gezahlt w...
-
VersammlG § 11 (Law)
(1) Der Leiter kann Teilnehmer, welche die Ordnung gröblich stören, von der Versammlung ausschließen. (2) Wer aus der Versammlung ausgeschlossen wird, hat sie sofort zu verlassen.
-
UVSV § 11 Inkrafttreten (Law)
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2012 in Kraft. (2) § 4 Absatz 1 tritt am 1. November 2012 in Kraft.
-
VwVfG § 11 Beteiligungsfähigkeit (Law)
Fähig, am Verfahren beteiligt zu sein, sind 1. natürliche und juristische Personen, ...
-
WasSiG § 11 Ausstattung (Law)
...ivität, 2. die Beschaffung von beweglichen Einrichtungen zur Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung, ...
-
UrhG § 11 Allgemeines (Law)
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzu...
-
VwGO § 11 (Law)
(1) Bei dem Bundesverwaltungsgericht wird ein Großer Senat gebildet. (2) Der Große Senat entscheidet, wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des G...
-
TAppV § 11 Prüfungstermin (Law)
(1) Die Prüfungen sind zeitnah zu den Unterrichtsveranstaltungen durchzuführen. Sie sollen in den vorlesungsfreien Zeiten stattfinden und in der Regel, ausgenommen Wiederholungsprüfungen, bis zum Begi...
-
TechFachwPrV § 11 Übergangsvorschrift (Law)
Die bis zum Ablauf des 31. August 2009 begonnenen Prüfungsverfahren können nach den bisherigen Vorschriften bis zum 31. Dezember 2011 zu Ende geführt werden.
-
ZensTeG § 11 Anschriftenübermittlung (Law)
(1) Für die Vorbereitung und Durchführung der Erhebungen nach § 4 Abs. 4 und § 9 übermitteln die Meldebehörden den statistischen Ämtern der Länder auf Anforderung für die in den ausgewählten Gebäuden ...
-
AltPflG § 11 (Law)
Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt, für jede Dienstleistungserbringung von den zuständigen Behörden des Niederlassungsmitgliedstaats Informationen über die Rech...
-
BADV § 11 Konsultation (Law)
Der Flugplatzunternehmer hält mindestens einmal im Jahr eine gemeinsame Konsultation über die Anwendung dieser Verordnung mit dem Nutzerausschuß und den auf dem Flugplatz tätigen Dienstleistern unter ...
-
BApO § 11 (Law)
(1) Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs nach § 2 Absatz 2 kann auf Antrag Personen erteilt werden, die eine abgeschlossene Ausbildung für den Apothekerberuf nachweisen. Eine...
-
AtStrlSV § 11 Strahlenschutzgrenzwerte (Law)
...ividuelle Strahlenbelastung von Strahlenwerktätigen und einzelnen Personen aus der Bevölkerung werden vom Präsidenten des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz festgelegt. Diese dürf...
-
AtVfV § 11 Verlegung (Law)
(1) Die Genehmigungsbehörde kann den bekanntgemachten Erörterungstermin verlegen, wenn dies im Hinblick auf dessen zweckgerechte Durchführung erforderlich ist. Ort und Zeit des neuen Erörterungstermin...
-
AujeszkKrV § 11 (Law)
Ist in einem Gehöft oder an einem sonstigen Standort der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Aujeszkyschen Krankheit amtlich festgestellt, so stellt die zuständige Behörde epizoo...
-
AGOZV § 11 Ausnahmen (Law)
(1) Die zuständige Behörde kann für Betriebe Ausnahmen von § 4 zulassen und von Kontrollen nach § 8 absehen, soweit 1. das Anbau...
-
ApoG § 11 (Law)
(1) Erlaubnisinhaber und Personal von Apotheken dürfen mit Ärzten oder anderen Personen, die sich mit der Behandlung von Krankheiten befassen, keine Rechtsgeschäfte vornehmen oder Absprachen treffen, ...
-
BEEG § 11 Unterhaltspflichten (Law)
Unterhaltsverpflichtungen werden durch die Zahlung des Elterngeldes, des Betreuungsgeldes und jeweils vergleichbarer Leistungen der Länder nur insoweit berührt, als die Zahlung 300 Euro monatlich über...
-
BinSchAusbV § 11 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft.