-
MitbestGWO 2 2002 § 97 Ersatzmitglieder (Law)
Für die Abberufung von Ersatzmitgliedern (§ 23 Abs. 4 des Gesetzes) sind die Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
-
StrlSchV 2001 § 97 Überwachungsbedürftige Rückstände; unzulässige Verbringung (Law)
(1) Wer in eigener Verantwortung Arbeiten ausübt oder ausüben lässt, bei denen überwachungsbedürftige Rückstände anfallen, durch deren Verwertung oder Beseitigung für Einzelpersonen der Bevölkerung de...
-
StBerG § 97 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Bundesgerichtshof (Law)
(1) In dem berufsgerichtlichen Verfahren entscheidet im dritten Rechtszug ein Senat des Bundesgerichtshofs (Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Bundesgerichtshof). ...
-
SGB 3 § 97 Betriebliche Voraussetzungen (Law)
Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Betrieb im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld is...
-
SGB 4 § 97 Annahmestellen (Law)
(1) Die Sozialversicherungsträger und die berufsständischen Versorgungseinrichtungen errichten zur Annahme der Daten vom oder zur Meldung zum Arbeitgeber, zu ihrer technischen Prüfung und...
-
SGB 5 § 97 Berufungsausschüsse (Law)
(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen errichten für den Bezirk jeder Kassenärztlichen Vereinigung einen Berufungsausschuß für Ärzte und...
-
AufenthG 2004 § 93 Aufgaben (Law)
Die Beauftragte hat die Aufgaben, 1. die Integration der dauerhaft im Bundesgebiet ansässigen Migranten zu fördern und insbesond...
-
BTGO 1980 § 93 Zuleitung und Überweisung von Unionsdokumenten (Law)
(1) Dokumente, Berichte, Unterrichtungen, Mitteilungen und sonstige Informationen in Angelegenheiten der Europäischen Union, die dem Bundestag von der Bundesregierung oder Organen der Europäischen Uni...
-
MontanMitbestGErgGWO 2005 § 93 Wahlausschreiben im Seebetrieb (Law)
(1) Das Wahlausschreiben nach § 32 Abs. 1 muss in Seebetrieben auch folgende Angaben enthalten: 1. dass die Arbeitnehmer des See...
-
PatAnwO § 93 Beendigung des Amtes des Beisitzers (Law)
(1) Für das Ende des Amtes des patentanwaltlichen Beisitzers gilt § 89 Absatz 1 entsprechend. (2) Für die Amtsenthebung und die Entlassung aus dem Amt des Beisitzers ist § 89 Absatz 2 und 4 ...
-
StBerG § 93 Verjährung der Verfolgung einer Pflichtverletzung (Law)
(1) Die Verfolgung einer Pflichtverletzung, die nicht die Ausschließung aus dem Beruf rechtfertigt, verjährt in fünf Jahren. § 78 Abs. 1, § 78a Satz 1 sowie die §§ 78b und 78c Abs. 1 bis 4 des Strafge...
-
SVWO 1997 § 93 Wahlen in besonderen Fällen (Law)
(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten entsprechend, wenn eine Wahl wiederholt werden oder für einen neu errichteten Versicherungsträger besonders stattfinden muß, soweit nicht abweichende Rege...
-
SGB 4 § 93 Aufgaben der Versicherungsämter (Law)
(1) Die Versicherungsämter haben in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskunft zu erteilen und die sonstigen ihnen durch Gesetz oder sonstiges Recht übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Die ...
-
VVG 2008 § 93 Wiederherstellungsklausel (Law)
Ist der Versicherer nach dem Vertrag verpflichtet, einen Teil der Entschädigung nur bei Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sache zu zahlen, kann der Versicherungsnehmer die Zahl...
-
BBVAnpG98Art4uaBek Anlage 3i (Anlage VIi des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 2408 Auslandskinderzuschlag (§ 56) (Monatsbeträge in DM...
-
AKG § 93 Verwertung der Ablösungsschuld und Ausschüttung (Law)
(1) Innerhalb von drei Jahren nach Feststellung des Rechts auf Ablösung hat die Kapitalgesellschaft die auf die Ansprüche entfallende Ablösungsschuld zu verwerten und den Erlös sowie Zinsen (§ 37) und...
-
EnWG 2005 § 93 Mitteilung der Bundesnetzagentur (Law)
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen jährlichen Überblick über ihre Verwaltungskosten und die insgesamt eingenommenen Abgaben. Soweit erforderlich, werden Gebühren- und Beitragssätze in den Vero...
-
SGB 10 § 93 Gesetzlicher Auftrag (Law)
Handelt ein Leistungsträger auf Grund gesetzlichen Auftrags für einen anderen, gelten § 89 Abs. 3 und 5 sowie § 91 Abs. 1 und 3 entsprechend.
-
SGB 11 § 93 Anzuwendende Vorschriften (Law)
Für den Schutz personenbezogener Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung in der Pflegeversicherung gelten der § 35 des Ersten Buches, die §§ 67 bis 85 des Zehnten Buches sowie die Vorschrifte...
-
TKG 2004 § 93 Informationspflichten (Law)
(1) Diensteanbieter haben ihre Teilnehmer bei Vertragsabschluss über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten so zu unterrichten, dass die Teilnehmer in allgemein...