-
EinigVtr Anlage I Kap VIII E I Anlage I Kapitel VIII (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages sind ausgenommen: 1. Heimkehrergesetz in der im Bundesgeset...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII E II Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht wird wie folgt aufgehoben, geändert oder ergänzt: 1. Arbeitsförderungsgesetz vom 25. Juni 1969 (B...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII F I Anlage I Kapitel VIII (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages sind ausgenommen: 1. Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachu...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII F II Anlage I Kapitel VIII (Law)
...VIII Sachgebiet I Abschnitt III Nr. 1. Buchstabe e (2) des Vertrages entsprechend. (2) Zu den Aufgaben der Überleitungsanstalt gehört auch die Durchführung der Geschäfte, die den Berei...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII G III Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. und 2. (nicht mehr anzu...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII H I Anlage I Kapitel VIII (Law)
(Fundstelle in der Anlage I des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1020 - 1070) Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages ...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII H II Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht wird wie folgt ergänzt: 1. Zur Durchführung der Versicherung in dem in Artikel 3 des Einigungsver...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII H III Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Rentenreformgesetz 1992...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII K I Anlage I Kapitel VIII (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages sind ausgenommen: 1. Artikel 2 des Fünften Anpassungsgesetz...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII K II Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht wird wie folgt ergänzt: Bundesversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), zuletzt geändert durch Artikel...
-
BauWiAusbV 1999 § 91 Berichtsheft (Law)
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Beri...
-
AufenthG 2004 § 91 Speicherung und Löschung personenbezogener Daten (Law)
(1) Die Daten über die Ausweisung, Zurückschiebung und die Abschiebung sind zehn Jahre nach dem Ablauf der in § 11 Abs. 1 Satz 3 bezeichneten Frist zu löschen. Sie sind vor diesem Zeitpunkt zu löschen...
-
BBiG 2005 § 91 Organe (Law)
Die Organe des Bundesinstituts für Berufsbildung sind: 1. der Hauptausschuss, 2. ...
-
BeamtVG § 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren (Law)
(1) Auf die Versorgung der Hochschullehrer, Wissenschaftlichen Assistenten und Lektoren im Sinne des Kapitels I, Abschnitt V, 3. Titel des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der vor dem Inkrafttreten des ...
-
EnWG 2005 § 91 Gebührenpflichtige Handlungen (Law)
(1) Die Regulierungsbehörde erhebt Kosten (Gebühren und Auslagen) für folgende gebührenpflichtige Leistungen: 1. Zertifizierunge...
-
SGB 12 § 91 Darlehen (Law)
Soweit nach § 90 für den Bedarf der nachfragenden Person Vermögen einzusetzen ist, jedoch der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung des Vermögens nicht möglich ist oder für die, die es ein...
-
SachenRBerG § 91 Akteneinsicht und Anforderung von Abschriften durch den Notar (Law)
Der Notar ist berechtigt, die Akten der betroffenen Grundstücke und Gebäude bei allen Gerichten und Behörden einzusehen und Abschriften hieraus anzufordern. Er hat beim Amt zur Regelung offener Vermög...
-
WHG 2009 § 91 Gewässerkundliche Maßnahmen (Law)
Die zuständige Behörde kann Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken verpflichten, die Errichtung und den Betrieb von Messanlagen sowie die Durchführung von Probebohrungen und Pumpversuchen...
-
UmwG 1995 § 91 Form und Frist der Ausschlagung (Law)
(1) Die Ausschlagung ist gegenüber dem übernehmenden Rechtsträger schriftlich zu erklären. (2) Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Monaten nach dem Tage erklärt werden, an dem die Eintrag...
-
StrlSchV 2001 § 91 Deckungsvorsorge im Falle klinischer Prüfungen (Law)
Die Vorsorge zur Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen ist für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Beendigung des Forschungsvorhabens zu treffen. Die Regelungen des § 24 Absatz 1 Nummer...