2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
BBesG § 39 Grundlage des Familienzuschlages (Law)
(1) Der Familienzuschlag wird nach der Anlage V gewährt. Seine Höhe richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Stufe, die den Familienverhältnissen des Beamten, Richters oder Soldaten entspricht. ...
-
BBesG Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1) (Law)
...39,18 258,15 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 11...