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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 1 B 323/18 (Urteil)
...2013 fällig gewesener Gebühren einschließlich Mahngebühren vom 23.5.2013 und vom 15.5.2014 ein „Soll“ von 3.944,49 EUR, ein „Ist“ von 2.121,78 EUR und einen sich hieraus ergebenden Saldo von 1.822,71 ...
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 1 B 322/18 (Urteil)
...10.1.2014 zu vollstrecken.Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO.Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf den §§ 63 Abs. 2 Satz 1, 47 Abs. 1, 52 Abs. 1 GKG in Verbindung mit Nr. 1.5 Sat...