UStG 1980 § 13c Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen (Law)
(1) Soweit der leistende Unternehmer den Anspruch auf die Gegenleistung für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 an einen anderen Unternehmer abgetreten und die festgesetzte St...