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WDO 2002 § 33 Prüfungspflicht des Disziplinarvorgesetzten (Law)
(1) Hat der Soldat ein Dienstvergehen begangen, prüft der Disziplinarvorgesetzte, ob er es bei einer erzieherischen Maßnahme bewenden lassen oder ob er eine Disziplinarmaßnahme verhängen will. Er prüf...
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WDO 2002 Inhaltsübersicht (Law)
...§ 33 Prüfungspflicht des Disziplinarvorgesetzten ...
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WDO 2002 § 2 Früher begangene Dienstvergehen (Law)
...§ 77 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes bezeichneten Handlungen als Dienstvergehen. Ein Wechsel des Dienstherrn steht der Anwendung dieses Gesetzes nicht entgegen. Als einfache Disziplinarmaßnahmen darf...
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WDO 2002 § 15 Disziplinarmaßnahmen, Ermessensgrundsatz (Law)
...§ 23 des Soldatengesetzes) können durch einfache Disziplinarmaßnahmen (§ 22) oder durch gerichtliche Disziplinarmaßnahmen (§ 58) geahndet werden. Die Verhängung von gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen ...
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WDO 2002 § 21 Vorläufige Festnahme (Law)
(1) Jeder Disziplinarvorgesetzte kann Soldaten, die seiner Disziplinarbefugnis unterstehen, wegen eines Dienstvergehens vorläufig festnehmen, wenn es die Aufrechterhaltung der Disziplin gebietet. ...
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WDO 2002 § 25 Ausgangsbeschränkung (Law)
...§ 18 des Soldatengesetzes verpflichtet sind, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen.
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WDO 2002 § 39 Anrechnung von Freiheitsentziehung auf die Disziplinarmaßnahme (Law)
Auf die Disziplinarmaßnahme kann eine Freiheitsentziehung, die der Soldat aus Anlass seiner Tat durch vorläufige Festnahme oder Untersuchungshaft erlitten hat, nach pflichtmäßigem Ermessen in der Weis...
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WDO 2002 § 41 Disziplinarvorgesetzter und gerichtliches Disziplinarverfahren (Law)
Ist die Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens geboten, führt der zuständige Disziplinarvorgesetzte die Entscheidung der Einleitungsbehörde herbei.
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WDO 2002 § 59 Kürzung der Dienstbezüge (Law)
Die Kürzung der Dienstbezüge besteht in der bruchteilmäßigen Verminderung der jeweiligen Dienstbezüge um mindestens ein Zwanzigstel und höchstens ein Fünftel für die Dauer von sechs Monaten bis zu fün...
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WDO 2002 § 75 Besetzung (Law)
...§ 74 Abs. 3, 5 und 6 gilt entsprechend. Das Amt als ehrenamtlicher Richter bei einer anderen Truppendienstkammer bleibt unberührt.
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WDO 2002 § 89 Ladungen (Law)
Soldaten werden zur Hauptverhandlung sowie zu sonstigen Vernehmungen dienstlich gestellt, auch wenn sie Zeugen oder Sachverständige sind. Bei der Bekanntgabe des Termins ist dem Soldaten die Ladung au...
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WDO 2002 § 92 Vorermittlungen (Law)
...§ 16 Abs. 1 oder § 17 Abs. 2 entgegensteht oder weil es sich um einen früheren Soldaten handelt, so stellt die Einleitungsbehörde ein Dienstvergehen fest. Dies gilt auch dann, wenn der Disziplinarvorg...
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WDO 2002 § 97 Ermittlungsgrundsätze (Law)
(1) Der Wehrdisziplinaranwalt hat die belastenden, entlastenden und die für Art und Höhe der Disziplinarmaßnahme bedeutsamen Umstände zu ermitteln. (2) Sobald es ohne Gefährdung des Ermittlu...
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WDO 2002 § 99 Anschuldigung (Law)
(1) Stellt die Einleitungsbehörde das gerichtliche Disziplinarverfahren nicht ein, legt der Wehrdisziplinaranwalt eine Anschuldigungsschrift mit den Akten dem Truppendienstgericht vor. Die Anschuldigu...
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WDO 2002 § 101 Anrufung des Truppendienstgerichts (Law)
...§ 83 ausgesetzt ist.
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WDO 2002 § 105 Grundsatz der Nichtöffentlichkeit (Law)
...§§ 171a bis 174, 175 Abs. 1 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes gelten entsprechend. Das Gericht kann für die Hauptverhandlung oder einen Teil davon die Öffentlichkeit auch dann ausschließen, wenn d...
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WDO 2002 § 106 Beweisaufnahme (Law)
...§ 251 der Strafprozessordnung bleibt im Übrigen unberührt. Soweit die Personalunterlagen des Soldaten Tatsachen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung erheblich sein können, sind sie vorzutragen. ...
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WDO 2002 § 111 Unterzeichnung des Urteils, Zustellung (Law)
(1) Das mit Gründen versehene Urteil der Truppendienstkammer ist vom Vorsitzenden, im Fall der großen Besetzung auch von den beiden weiteren Richtern zu unterzeichnen. (2) Dem Soldaten und d...
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WDO 2002 § 115 Zulässigkeit und Frist der Berufung (Law)
(1) Gegen das Urteil des Truppendienstgerichts ist bis zum Ablauf eines Monats nach seiner Zustellung die Berufung an das Bundesverwaltungsgericht zulässig. Befindet sich der Soldat aus dienstlichen G...
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WDO 2002 § 122 Bindung des Truppendienstgerichts (Law)
Wird die Sache an ein Truppendienstgericht zurückverwiesen, ist es an die rechtliche Beurteilung gebunden, die der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Grunde liegt.