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BBiG 2005 § 35 Eintragen, Ändern, Löschen (Law)
...§ 32 Abs. 2 behoben wird. Die Eintragung ist ferner zu löschen, wenn die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung nach § 33 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht spätestens am Ta...
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BBiG 2005 Inhaltsübersicht (Law)
...§ 10 Vertrag § 11 Vertragsniederschrift § 12...
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BBiG 2005 § 3 Anwendungsbereich (Law)
...§§ 4 bis 9, 27 bis 49, 53 bis 70, 76 bis 80 sowie 102 nicht; insoweit gilt die Handwerksordnung.
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BBiG 2005 § 5 Ausbildungsordnung (Law)
...§ 1 Abs. 3 befähigt als auch die Fortsetzung der Berufsausbildung in weiteren Stufen ermöglicht (Stufenausbildung), 2. dass die Abschlussprü...
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BBiG 2005 § 9 Regelungsbefugnis (Law)
Soweit Vorschriften nicht bestehen, regelt die zuständige Stelle die Durchführung der Berufsausbildung im Rahmen dieses Gesetzes.
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BBiG 2005 § 10 Vertrag (Law)
...§ 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit. (4) Ein Mangel in der Berechtigung, Auszubildende einzustellen oder auszubilden, berührt die Wirksamkeit des Berufsausbildungsvertrages nicht. ...
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BBiG 2005 § 11 Vertragsniederschrift (Law)
...§ 13 Satz 2 Nummer 7. (2) Die Niederschrift ist von den Ausbildenden, den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen zu unterz...
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BBiG 2005 § 14 Berufsausbildung (Law)
...§ 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen. (3) Auszubildenden dürfen n...
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BBiG 2005 § 15 Freistellung (Law)
Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sin...
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BBiG 2005 § 16 Zeugnis (Law)
(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Beru...
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BBiG 2005 § 17 Vergütungsanspruch (Law)
...§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus. (3) Eine über die vere...
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BBiG 2005 § 20 Probezeit (Law)
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
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BBiG 2005 § 21 Beendigung (Law)
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der A...
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BBiG 2005 § 22 Kündigung (Law)
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungs...
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BBiG 2005 § 24 Weiterarbeit (Law)
Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als be...
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BBiG 2005 § 25 Unabdingbarkeit (Law)
Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig.
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BBiG 2005 § 31 Europaklausel (Law)
(1) In den Fällen des § 30 Abs. 2 und 4 besitzt die für die fachliche Eignung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten auch, wer die Voraussetzungen für die Anerkennung sein...
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BBiG 2005 § 37 Abschlussprüfung (Law)
(1) In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlussprüfungen durchzuführen. Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden. Sofern die Abschlussprüfung in zwei ze...
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BBiG 2005 § 38 Prüfungsgegenstand (Law)
Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In ihr soll der Prüfling nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten b...
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BBiG 2005 § 39 Prüfungsausschüsse (Law)
(1) Für die Abnahme der Abschlussprüfung errichtet die zuständige Stelle Prüfungsausschüsse. Mehrere zuständige Stellen können bei einer von ihnen gemeinsame Prüfungsausschüsse errichten. (2...