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GGVSEB § 35 Verlagerung (Law)
...§ 35b genannten gefährlichen Güter müssen in dem dort festgelegten Rahmen auf dem Eisenbahn- oder Wasserweg befördert werden, sofern 1. der V...
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GGVSEB § 35c Ausnahmen zu den §§ 35 und 35a (Law)
...§ 35 Absatz 2 gilt nicht für Beförderungen von entzündbaren Gasen der UN-Nummern 1038, 1961, 1966, 1972, 3138 und 3312 (§ 35b Tabelle laufende Nummer 2). (9) Die §§ 35 und 35a g...
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GGVSEB § 35b Gefährliche Güter, für deren Beförderung die §§ 35 und 35a gelten (Law)
...§ 35 und § 35a 9 000 kg Nettomasse entfällt §§ 35 und 35a gelten nur für Beförderungen in Tanks (Siehe Ausnahmen nach § 35c Absatz 1 und 5 b...