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FahrlPrüfO 2012 § 6 Örtliche Zuständigkeit (Law)
...§ 14) ist nach § 32 des Fahrlehrergesetzes jeweils der Prüfungsausschuss zuständig, in dessen Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz oder die von ihm besuchte Fahrlehrerausbildungsstätte oder Ausbildungs...
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FahrlPrüfO 2012 Inhaltsübersicht (Law)
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FahrlPrüfO 2012 Schlussformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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FahrlPrüfO 2012 Eingangsformel (Law)
...§ 11 Absatz 4 des Fahrlehrergesetzes vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1336), der zuletzt durch Artikel 289 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bunde...
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FahrlPrüfO 2012 § 9 Prüfungstermine (Law)
...§ 2 Absatz 5 Satz 3 des Fahrlehrergesetzes) durchgeführt werden.
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FahrlPrüfO 2012 § 10 Rücktritt (Law)
(1) Der Bewerber kann vor Beginn der jeweiligen Prüfungen und Lehrproben durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Nach Zugang der Ladung ist der Rücktritt nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorl...
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FahrlPrüfO 2012 § 16 Fachkundeprüfung (Law)
...§ 19 ist anzuwenden. (4) Die Arbeiten sind unter Aufsicht anzufertigen. (5) Vorschriften, die vom Prüfungsausschuss gestellt werden, sind zugelassen, nicht jedoch Aufzeichnungen, L...
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FahrlPrüfO 2012 § 7 Beschlussfähigkeit und Abstimmung (Law)
...§ 2 jeweils genannten Mitglieder mitwirken. (2) Die Entscheidungen ergehen mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
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FahrlPrüfO 2012 § 15 Fahrpraktische Prüfung (Law)
...60 Minuten, Klasse BE 60 Minuten,...
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FahrlPrüfO 2012 § 18 Lehrprobe im fahrpraktischen Unterricht (Law)
...§ 17 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 ist anzuwenden.
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FahrlPrüfO 2012 § 19 Bewertung (Law)
...6), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. ...
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FahrlPrüfO 2012 § 21 Bekanntgabe der Entscheidung (Law)
...§ 2 Absatz 3 gibt dem Bewerber die Bewertung nach jeder einzelnen Prüfung oder Lehrprobe bekannt. Mit mangelhaft oder mit ungenügend bewertete Prüfungsteile sind zu erläutern und zu begründen. ...
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FahrlPrüfO 2012 § 26 Prüfungsunterlagen (Law)
Dem Bewerber ist auf Antrag Einsicht in die ihn betreffenden Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die Prüfungsunterlagen sind zehn Jahre lang aufzubewahren. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des letzte...
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FahrlPrüfO 2012 § 2 Zusammensetzung (Law)
...§ 15) sowie bei den Lehrproben (§§ 17, 18) nicht erforderlich; der Vorsitzende bestimmt die Teilnahme von mindestens zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses.
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FahrlPrüfO 2012 § 4 Ausgeschlossene Personen, Befangenheit (Law)
...6. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, 7. Geschwister der Eltern, ...
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FahrlPrüfO 2012 § 8 Zulassung zur Fahrlehrerprüfung (§ 4 des Fahrlehrergesetzes) (Law)
...§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Fahrlehrergesetzes und die Ausbildung nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des Fahrlehrergesetzes begonnen hat. ...
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FahrlPrüfO 2012 § 11 Ordnungsverstöße (Law)
Stört der Bewerber den Ablauf einer Prüfung oder einer Lehrprobe erheblich oder begeht er eine Täuschungshandlung, kann ihn der Vorsitzende oder das aufsichtführende Mitglied des Prüfungsausschusses o...
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FahrlPrüfO 2012 § 13 Gegenstand der Prüfungen und Lehrproben (Law)
...§ 4 des Fahrlehrergesetzes) nachzuweisen. Hierzu gehören die Kenntnis der in der Fahrlehrerausbildungsordnung aufgeführten Sachgebiete und die Fähigkeit zu ihrer praktischen Anwendung.
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FahrlPrüfO 2012 § 14 Gliederung der Prüfungen und Lehrproben (Law)
(1) Die Fahrlehrerprüfung besteht aus einer fahrpraktischen Prüfung, einer Fachkundeprüfung mit einem schriftlichen und mündlichen Teil sowie – für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE – aus je einer L...
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FahrlPrüfO 2012 § 20 Entscheidung über die Prüfungen und Lehrproben (Law)
(1) Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Bewertung der Prüfungen und Lehrproben. (2) Werden nach § 2 Absatz 3 Satz 1 die fahrpraktische Prüfung oder die Lehrproben nicht vor dem vollst...