-
BBauG § 213 Ordnungswidrigkeiten (Law)
...172 Absatz 1 Satz 1) oder einer Satzung über die Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen (§ 171d Absatz 1) ohne Genehmigung rückbaut oder ändert. (2) Ordn...
-
BEG § 213 (Law)
(1) Ist ein Anspruch auf Entschädigung durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder durch Prozeßvergleich festgesetzt und stellt sich nachträglich heraus, daß ein Verwirkungsgrund nach § 6 Abs....
-
AO 1977 § 213 Besondere Aufsichtsmaßnahmen (Law)
...straft worden sind, dürfen auf ihre Kosten besonderen Aufsichtsmaßnahmen unterworfen werden, wenn dies zur Gewährleistung einer wirksamen Steueraufsicht erforderlich ist. Insbesondere dürfen zusätzlic...
-
FamFG § 213 Anhörung des Jugendamts (Law)
...1 Satz 1 dem Jugendamt die Entscheidung mitzuteilen. Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die Beschwerde zu.
-
AktG § 213 Teilrechte (Law)
...1) Führt die Kapitalerhöhung dazu, daß auf einen Anteil am bisherigen Grundkapital nur ein Teil einer neuen Aktie entfällt, so ist dieses Teilrecht selbständig veräußerlich und vererblich. (...
-
BesVNG 1 § 10 (Law)
...1 § 3 dieses Artikels gilt entsprechend.
-
SchKiSpVDBest 1 § 10 (Law)
...1) Bei den Räten der Bezirke und Kreise üben Aktive für die Schüler- und Kinderspeisung eine beratende und unterstützende Tätigkeit aus. Sie werden vom Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates für Ha...
-
SprengV 1 § 10 (Law)
...1) Der Antragsteller hat in dem Antrag auf Zulassung anzugeben 1. die Bezeichnung des sonstigen explosionsgefährlichen Stoffes oder des Spren...
-
StGB § 213 Minder schwerer Fall des Totschlags (Law)
...Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
-
ÜblG 1 § 10 (Law)
...1. (durch Artikel 4 des Gesetzes über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen vom 20. August 1953 - Bundesgesetzbl. I S. 967 - übe...
-
BImSchV 10 2010 § 1 Begriffsbestimmungen (Law)
...1987, S. 1, L 341 vom 3.12.1987, S. 38, L 378 vom 31.12.1987, S. 120, L 130 vom 26.5.1988, S. 42), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1001/2013 (ABl. L 290 vom 31.10.2013, S. 1) geändert worden...
-
InsO § 213 Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger (Law)
(1) Das Insolvenzverfahren ist auf Antrag des Schuldners einzustellen, wenn er nach Ablauf der Anmeldefrist die Zustimmung aller Insolvenzgläubiger beibringt, die Forderungen angemeldet haben. Bei Glä...
-
VVG 2008 § 213 Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten (Law)
...1 erforderliche Einwilligung kann vor Abgabe der Vertragserklärung erteilt werden. Die betroffene Person ist vor einer Erhebung nach Absatz 1 zu unterrichten; sie kann der Erhebung widersprechen. ...
-
MitbestGWO 1 2002 § 10 Änderungsverlangen (Law)
...1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneter Arbeitnehmer oder leitender Angestellter geändert wird. (2) Dem Änderungsverlangen nach Absatz 1 ist zu entsprechen, wenn ein Mitglied des Betriebswahlvorst...
-
UmwG 1995 § 213 Unbekannte Aktionäre (Law)
Auf unbekannte Aktionäre ist § 35 entsprechend anzuwenden.
-
SGB 6 § 213 Zuschüsse des Bundes (Law)
...1,1 Milliarden Deutsche Mark, für das Jahr 2001 um 1,1 Milliarden Deutsche Mark, für das Jahr 2002 um 664,679 Millionen Euro und für das Jahr 2003 um 102,258 Millionen Euro gekürzt. Auf den zusätzlich...
-
SGB 5 § 213 Rechtsnachfolge, Vermögensübergang, Arbeitsverhältnisse (Law)
...1. Mai 2010. (3) Die in den Bundesverbänden am 31. Dezember 2008 jeweils bestehenden Dienstvereinbarungen gelten in den Gesellschaften des bürgerlichen Rechts als Betriebsvereinbarungen für ...
-
SGB 10 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden, die nach diesem Gesetzbuch ausgeübt wird. Für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit...
-
BEGDV 1 § 10 Art der Berechnung (Law)
...1 beigefügte, nach der Einteilung der Bundesbeamten in solche des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes gegliederte Besoldungsübersicht zugrunde zu legen, welche die durchschnittlichen ...
-
SGB 1 § 10 Teilhabe behinderter Menschen (Law)
...1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, 2. ...