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MitbestGWO 1 2002 § 12 Bekanntmachung (Law)
...unverzüglich nach Ablauf der in § 10 Abs. 1 bestimmten Frist eine Bekanntmachung. Ist nach § 10 Abs. 1 die Änderung der Wählerliste verlangt worden, so wird die Bekanntmachung unverzüglich nach Ablauf...
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MitbestGWO 1 2002 § 1 Geltungsbereich (Law)
...1) Besteht ein Unternehmen, in dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes ein Mitbestimmungsrecht haben, aus einem Betrieb, so bestimmen sich die Wahl und die Abberufung d...
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MitbestGWO 1 2002 § 20 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
...1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und ...
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MitbestGWO 1 2002 § 21 Abstimmungsniederschrift (Law)
...ungsergebnis ermittelt ist, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift fest: 1. die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen; ...
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MitbestGWO 1 2002 § 31 Abstimmungsniederschrift (Law)
...ufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber und Ersatzmitglieder; 6. besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige E...
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MitbestGWO 1 2002 § 36 Anzuwendende Vorschriften (Law)
...1) Sind die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in unmittelbarer Wahl zu wählen, so richtet sich das weitere Wahlverfahren nach den Vorschriften des Kapitels 2. (2) Sind die Aufsichtsra...
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MitbestGWO 1 2002 § 37 Wahlausschreiben (Law)
...ung, die zur Erreichung des Geschlechteranteils nach § 96 Absatz 2 Satz 1 und 4 des Aktiengesetzes erforderliche Anzahl an Frauen und Männern im Aufsichtsrat; 11. ...
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MitbestGWO 1 2002 § 67 Ausnahme (Law)
...1 bis 7 sind nicht anzuwenden, wenn nach den Vorschriften dieser Verordnung oder, unter den in § 50 Abs. 1 bezeichneten Voraussetzungen, nach den Vorschriften der Dritten Wahlordnung zum Mitbestimmung...
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MitbestGWO 1 2002 § 76 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
...1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und ...
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MitbestGWO 1 2002 § 91 Ersatzmitglieder (Law)
...ufung von Ersatzmitgliedern (§ 23 Abs. 4 des Gesetzes) sind die Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
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MitbestGWO 1 2002 § 95 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...ung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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MitbestGWO 1 2002 Eingangsformel (Law)
...uf Grund des § 39 des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (BGBl. I S. 1153) verordnet die Bundesregierung:
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MitbestGWO 1 2002 § 17 (weggefallen) (Law)
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MitbestGWO 1 2002 § 39 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
...1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und ...
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MitbestGWO 1 2002 § 56 Ungültige Wahlvorschläge (Law)
...1 bestimmten Weise bezeichnet sind, 2. denen die schriftliche Zustimmung und Versicherung der Bewerberinnen und Bewerber nac...
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MitbestGWO 1 2002 § 65 Wahlniederschrift (Law)
...ungültigen Stimmen; 4. die Zahlen der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen, die berechneten Höchstzahlen und ihre Verteilun...
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MitbestGWO 1 2002 § 86 Abberufungsausschreiben, Wählerliste (Law)
...unverzüglich ein Abberufungsausschreiben. Die Abstimmung soll innerhalb von vier Wochen seit Erlass des Abberufungsausschreibens stattfinden. (2) Das Abberufungsausschreiben mus...
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MitbestGWO 1 2002 § 88 Delegiertenliste (Law)
...ufung unverzüglich eine Liste der Delegierten (Delegiertenliste) auf. § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 und 5, § 69 Abs. 2 und 3 und § 70 sind entsprechend anzuwenden.
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MitbestGWO 1 2002 § 94 Übergangsregelung (Law)
...um 31. Dezember 2015 nicht abgeschlossen sind, ist die Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz in der durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. August 2015 (BGBl. I S. 1443) geänderten Fassung anzuwen...
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MitbestGWO 1 2002 Inhaltsübersicht (Law)
...ung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer § 86 Abberufungsauss...