-
EBO (XXXX) §§ 55 bis 61 (weggefallen) (Law)
-
EBO § 10 Gleisabstand (Law)
(1) Der Gleisabstand ist der Abstand von Mitte zu Mitte benachbarter Gleise; er muß mindestens den in der Anlage 4 Nr. 1 oder 2 genannten Maßen entsprechen. (2) Auf der freien Strecke muß be...
-
EBO § 12 Höhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen (Law)
(1) Neue höhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen dürfen außerhalb der Bahnhöfe oder der Hauptsignale von Abzweigstellen nicht angelegt werden. Für vorübergehend anzulegende Kreuzungen sind Ausnahme...
-
EBO Anlage 10 (zu § 24) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 27) ...
-
EBO Anlage 4 (zu § 10) (Law)
...10 Abs. 2) sowie von 4,00 m und 4,50 m (§ 10 Abs. 3) wie folgt vergrößert werden: ...