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AktG § 298 Anmeldung und Eintragung (Law)
Der Vorstand der Gesellschaft hat die Beendigung eines Unternehmensvertrags, den Grund und den Zeitpunkt der Beendigung unverzüglich zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
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AktG § 97 Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Law)
(1) Ist der Vorstand der Ansicht, daß der Aufsichtsrat nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist, so hat er dies unverzüglich in den Gesellschaftsblättern und gl...
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AktG § 10 Aktien und Zwischenscheine (Law)
(1) Die Aktien lauten auf Namen. Sie können auf den Inhaber lauten, wenn 1. die Gesellschaft börsennotiert ist oder ...