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ÄApprO 2002 Anlage 17 (zu § 35a Absatz 3) (Law)
wird gemäß § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen
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ÄApprO 2002 § 17 Ladung zu den Prüfungsterminen (Law)
...ktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.
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ÄApprO 2002 § 10 Meldung und Zulassung zur Prüfung (Law)
von der nach Landesrecht zuständigen Stelle vorgeschriebenen Form zu stellen und muss dieser bis zum 10
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ÄApprO 2002 Anlage 10 (zu § 23 Abs. 2 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...k. Persönlichkeit, Entwicklung, Sozialisation. Soziales Verhalten, Einstellungen, Interaktion und Kommunikation, Rollenbeziehungen. Soziale Schichtung, Bevölkerungsstruktur, Morbiditätsstruktur. Struk...
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ÄApprO 2002 § 34 Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 der Bundesärzteordnung (Law)
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10
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ÄApprO 2002 § 35 Erlaubnis nach § 10 Absatz 1a der Bundesärzteordnung (Law)
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10
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ÄApprO 2002 § 35a Erlaubnis nach § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung (Law)
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10
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ÄApprO 2002 Anlage 4 (zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5) (Law)
...Klinik/Krankenhaus, der Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder der ärztlichen Praxis durchgeführten Ausbildung teilgenommen. Die Ausbildung erfolgte auf der Abteilung/in der Praxis für ...