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ESBO § 16 Fernmeldeanlagen (Law)
Die Vorschriften des § 16 der EBO gelten entsprechend.
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ESBO § 10 Gleisabstand (Law)
...10) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 9 sind bei drei- und vierschienigen Gleisen sowie für den Abstand zwischen Eisenbahngleisen und Straßenbahngleisen sinngemäß anzuwenden.
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ESBO Anlage 3 (zu den §§ 9 und 10) (Law)
...100 100 100 70 unter 190 bis 180 130 100 ...
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ESBO Anlage 2 (zu den §§ 9 und 10) (Law)
...100 80 55 ...