2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
BrennO 1998 § 208 (Law)
Die Abfertigungsbeamten haben dem Brennereibesitzer eine Bescheinigung über die Übernahme des Branntweins zu erteilen. Sie haben ihm außerdem die Frachtpapiere und - in den Fällen des § 209 Abs. 3 Sat...
-
BrennO 1998 § 102 (Law)
...onopolamt gibt eine Anweisung darüber heraus, welche Arten von Meßuhren überhaupt zur Vermessung von Branntwein in den Brennereien zugelassen sind (Meßuhrordnung). In der Anweisung werden die zugelass...